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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Windkraft-Förderung könnte wegweisend sein.

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Update

Energiewende: Europäischer Gerichtshof stützt das deutsche EEG

Die deutsche Ökostromförderung darf auch weiterhin nur deutsche Erzeuger begünstigen. Das ergibt sich aus einem Urteil des EuGH in einem schwedisch-finnischen Streitfall. Derweil muss das EEG aus anderen Gründen schon wieder nachgebessert werden.

Die finnische Aaland-Windkraft-Gesellschaft hat die europäischen Grünstromfördersysteme nicht zu Fall gebracht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstagmorgen entschieden, dass nationale Fördersysteme für erneuerbare Energien nicht für Anbieter aus dem europäischen Ausland geöffnet werden müssen. (Az: C-573/12) Das Verwaltungsgericht Linköping muss nun auf der Grundlage dieser Entscheidung darüber entscheiden, ob die schwedische Energiebehörde Aaland-Windkraft zurecht den Zugang zur schwedischen Ökostromförderung verwehrt hat. Der EuGH entschied damit gegen die Empfehlung des Generalstaatsanwalts Yves Bot, der dem Windkraft-Betreiber Recht geben wollte. Hätte der EuGH dem finnischen Windpark-Betreiber Fördergelder zugebilligt, hätte das letztlich zu einer Kostenexplosion auch in Deutschland geführt, die Verbraucher und Wirtschaft über den Strompreis mitbezahlen müssten. Denn dann wären auch ausländische Anbieter in den Genuss der Förderung gekommen - ein Haushalt mit 3500 Kilowattstunden Verbrauch zahlt derzeit schon knapp 220 Euro Ökostrom-Umlage im Jahr über seinen Strompreis.

Ein finnnischer Windmüller wollte die schwedische Förderung

Der finnische Windkraftbetreiber hat seinen Windpark Oskar 2009 auf den vor der finnischen Küste nahe Schweden liegenden Aaland-Inseln errichtet. Aaland Windkraft beantragte am 30. November 2009 in Schweden die Zuteilung von Ökostromzertifikaten. Das lehnte die schwedische Energiebehörde am 9. Juni 2010 mit der Begründung ab, dass solche Zertifikate nur in Schweden ansässigen Erzeugern von Grünstrom zugeteilt werden könnten. Dagegen klagte die Firma zunächst in Schweden. Aaland-Windkraft argumentierte, damit werde der Grundsatz des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt verletzt, weil damit etwa 18 Prozent des schwedischen Strommarktes ausländischen Anbietern verschlossen blieben. Das Verwaltungsgericht Linköping in Schweden überwies den Fall an den EuGH, um zu klären, ob die schwedische Stromzertifizierungsregelung mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

EuGH erkennt Klimaschutz als Allgemeininteresse an

Der EuGH entschied nun, dass die schwedische Zertifikateregelung europarechtskonform ist. Allerdings erkennt der EuGH auch an, dass diese Ökostromförderung dazu führt, dass "Stromeinfuhren aus anderen Mitgliedsstaaten" behindert würden, heißt es in dem Urteil des Gerichts. Der EuGH ist allerdings der Auffassung, "dass diese Beschränkung" des Warenverkehrs "durch das im Allgemeininteresse liegende Ziel gerechtfertigt ist, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, um die Umwelt zu schützen" und die Klimaschutzverpflichtungen der EU nach dem Kyoto-Protokoll einzuhalten, heißt es weiter. Die schwedische Ökostromförderung darf sich also auf Schweden als Fördergebiet beschränken. Das gilt nach Auffassung des EuGH insbesondere deshalb, weil es "keine einschlägige internationale Übereinkunft gibt", und deshalb "können zur Erfüllung dieser Pflicht (des Ausbaus erneuerbarer Energien) nur die nach der nationalen Regelung erteilten Zertifikate verwendet werden".

Erleichterung in Deutschland

Mit dem Urteil ist auch das deutsche EEG aus der europäischen Schusslinie. „Der Europäische Gerichtshof gibt ein klares und deutliches Signal für die weitere Förderung erneuerbarer Energien in Europa“, sagte Vizekanzler und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Dienstag in Berlin. Seine Staatssekretärin Brigitte Zypries (SPD) zeigte sich beim Kurznachrichtendienst Twitter erleichtert. "Gut so", schrieb sie am Dienstagmorgen. Die Chancen, dass die Europäische Kommission, die im Bundestag gerade beschlossene EEG-Reform notifizieren wird, sind damit weiter gestiegen.

Der luxemburgische Europaabgeordnete Claude Turmes (Grüne), der die EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien für das Parlament verhandelt hatte, sagte: "Endlose Attacken der EU-Kommission gegen diese Richtlinie, wie diese Woche im Streit mit der deutschen Bundesregierung werden so hoffentlich ein Ende haben. Es ist auch ein Sieg gegen die europäischen Stromhändler (EFET) die sich mit der Klage Geschäfte und Gewinne auf Kosten der Bürger erhofft hatten." Die grüne Fraktionsvorsitzende im Europaparlament, Rebecca Harms, pflichtet ihrem Kollegen bei: "Die Forderung der Europäischen Kommission, die EEG-Förderung auf Stromimporte auszudehnen, ist damit hinfällig." Auch der grüne Fraktionsvize Oliver Krischer begrüßte das Urteil. Es schaffe "Klarheit für die nationalen Fördersysteme und stärkt die Energiewende", sagte er. Seine Kollegin, die klimapolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Annalena Baerbock, sagte, mit dem Urteil sei nachgewiesen, dass die große Koalition und nicht die EU-Kommission verantwortlich dafür sei, "dass der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ausgebremst wird".

In der Wirtschaft waren die Reaktionen ebenfalls positiv. Markus Kerber, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands BDI, ist erleichtert, dass eine "unkontrollierte Kostenentwicklungen durch ausländischen Erneuerbaren-Strom" nicht zu befürchten sei. Er mahnte bei der EU-Kommission eine schnelle Notifizierung des EEG an, "damit die Unternehmen endlich Rechtssicherheit erhalten". Beim Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) wurde das Urteil begeistert aufgenommen. BEE-Geschäftsführer Hermann Falk wies zudem darauf hin, dass "sich auch die französischen Stromkunden freuen, weil nun keine deutschen Unternehmen von den deutlich höheren südfranzösischen Solarstromvergütungen, die dort aufgrund des Ausschreibungssystems gezahlt werden, profitieren können“.

Deutschland war an dem Verfahren vor dem EuGH beteiligt

Die deutsche Bundesregierung gehörte neben der schwedischen und der norwegischen Regierung sowie der EU-Kommission zu den direkt in das Verfahren einbezogenen Parteien. Auch die niederländische Regierung war an dem Verfahren beteiligt. Das dürfte erklären, warum in letzter Minute noch eine Regelung in das deutsche EEG gekommen ist, wonach völkerrechtliche Verträge mit Nachbarstaaten zur rechtlichen Gleichstellung von Ökostromerzeugern möglich sein sollen. Die direkte Beteiligung an dem Verfahren dürfte auch erklären, warum das Energieministerium in der vergangenen Woche bei der Verabschiedung des EEG im Bundestag so entspannt wirkte. Während in der deutschen Publizistik eine große Welle gemacht und das EEG als Auslaufmodell bezeichnet wurde, wusste Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vermutlich schon, wie der EuGH entscheiden würde.

Das Schwedische Modell

In Schweden müssen Stromversorger, aber auch Eigenerzeuger von Strom einen bestimmten Anteil von Ökostrom über Zertifikate nachweisen. Diese Zertifikate werden auf einem dafür eigens geschaffenen Markt gehandelt. Aus dem Angebot und der Nachfrage ergibt sich ein Preis. Schweden hat mit seinem Nachbarland Norwegen einen Vertrag geschlossen, der die schwedischen Zertifizierungsregeln mit denen Norwegens abstimmt. 2011 schlossen die beiden Länder den Vertrag, der schwedische und norwegische Ökostromhändler in beiden Ländern rechtlich gleichstellt. "Zwischen dem Königreich Schweden und der Republik Finnland besteht hingegen keine derartige Übereinkunft", heißt es in dem Urteil.

Der Generalstaatsanwalt wollte die nationalen Systeme kippen

Im Gegensatz dazu hielt der Generalstaatsanwalt Yves Bot, der im März seine Bewertung vorgelegt hatte, Gebietsbeschränkungen bei der Ökostromförderung nicht für geeignet, Umweltschutzziele zu erreichen. Er hatte deshalb vorgeschlagen, zwar nationale Ökostromfördersysteme für vereinbar mit dem europäischen Recht zu betrachten. Allerdings sollten sie seiner Auffassung nach für Anbieter aus anderen EU-Ländern geöffnet werden.

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Das EEG muss schon nachgebessert werden

Allerdings ist damit der Ärger um das EEG noch nicht vorbei. Die erst am Freitag vom Bundestag beschlossene Ökostromreform muss schon nachgebessert werden. Durch einen Fehler im Gesetz hätte es ungewollt erstmals Förderkürzungen für mehrere Hundert bestehende Biogasanlagen gegeben. Dies wollen die Koalitionsfraktionen von Union und SPD nun in einem Änderungsvorschlag korrigieren, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorlag. Die Koalition plant in einem sogenannten „Omnibus-Verfahren“, mehrere Änderungen an ein anderes Gesetz anzuhängen, das noch diese Woche vom Bundestag beschlossen werden soll. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast, sagte, die Koalition habe in der Vorwoche Warnungen der Opposition vor dem Zeitdruck bei der EEG-Reform in den Wind geschlagen. „Jetzt muss Schwarz-Rot zugeben, dass sie schlampig gearbeitet haben“, sagte die Grünen-Politikerin. (mit dpa)

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