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Politik: Entschädigung für Zwangsarbeiter: Vorsicht statt Nachsicht

Shirley Kram ist seit einem halben Jahrhundert im Rechtsgeschäft. Kein Wunder, dass sich die mittlerweile 78 Jahre alte Juristin einen eigenen Kopf und einen beißenden Stil leistet.

Shirley Kram ist seit einem halben Jahrhundert im Rechtsgeschäft. Kein Wunder, dass sich die mittlerweile 78 Jahre alte Juristin einen eigenen Kopf und einen beißenden Stil leistet. Mit ihrer Entscheidung, die Sammelklagen gegen die deutschen Banken zunächst nicht abzuweisen, machte sich die New Yorker Richterin am Mittwoch keine Freunde unter den Befürwortern der mühsam erkämpften Zwangsarbeiter-Einigung. Sie zeigte mit dem Finger auf die deutsche Wirtschaft, die sich Zeit lässt mit der Einzahlung in die Entschädigungsstiftung. Dabei nahm sie in Kauf, dass hunderttausende Holocaust-Überlebende noch länger auf das bisschen Gerechtigkeit warten müssen, das ihnen zugesagt ist.

Die Richterin am Bundesgericht Manhattan Süd gehört zur selben Generation wie die ehemaligen Zwangsarbeiter, deren Sammelklagen die Entschädigungsverhandlungen mit der deutschen Wirtschaft ins Rollen brachten. Sie hat ihr gesamtes Leben in New York verbracht. Bevor sie Richterin wurde, arbeitete sie als Armen-Anwältin in Harlem. Der republikanische Präsident Ronald Reagan berief sie 1983 ans Bundesgericht.

Ihre Weigerung, die Sammelklagen gegen die deutschen Banken abzuweisen, begründete Kram in einem bissigen und 26 Seiten starken Dokument. Sie will verhindern, dass die ehemaligen Zwangsarbeiter den Kürzeren ziehen, wenn sie ihren letzten Hebel aus der Hand geben - allein darauf vertrauend, dass die Industrie ihre Zusagen einhält. Viele der unbekannten Opfer, in deren Namen die Sammelkläger vor Gericht gezogen seien, warteten seit Jahrzehnten auf Entschädigung, schrieb die Richterin. "Es wäre ungerecht, ihre Ansprüche in ein Forum umzuleiten, dessen Finanzierung weiterhin in Frage steht."

Kram stützte ihre Ablehnung überdies auf die Rechte einer Klägergruppe, der sie sich besonders verantwortlich fühlt. Im Januar 2000 hatte sie einen Vergleich zwischen NS-Opfern und österreichischen Banken gebilligt, der die Ansprüche an die deutschen Banken verwies. Die betroffenen Kläger seien in der Vereinbarung mit der deutschen Industrie nicht berücksichtigt und drohten deshalb jetzt leer auszugehen, schrieb die Richterin. Dies sei ein "zusätzlicher und unabhängiger" Grund dafür, die Abweisung der Sammelklagen abzulehnen.

In einer Fußnote bemängelte sie, die Unternehmen müssten keine ernsthaften Konsequenzen fürchten, falls sie die versprochene Summe von fünf Milliarden Mark nicht aufbrächten. Sobald sie nachgebe, werde die US-Regierung aber jeder Sammelklage unter Verweis auf die Staatsraison entgegentreten.

Henriette Löwisch

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