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Entschädigung von Nazi-Opfern: Weltgericht weist Klage aus Rom ab

Im Streit mit Italien über die individuelle Entschädigung für Opfer von Naziverbrechen hat Deutschland einen Zwischenerfolg beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erreicht. Das Gericht hat eine Gegenklage Italiens abgelehnt.

Berlin - Mit der Klage hatte Italien versucht, Deutschland zu „angemessenen Entschädigungen“ für die Opfer von Naziverbrecher zu zwingen. Die Nichtannahme bedeute aber nicht, dass eine endgültige Entscheidung in der Sache gefallen sei, sagte Andrey Poskakukhin, Chefsekretär des IGH, dem Tagesspiegel. „Das Verfahren ist noch anhängig.“ Der IGH hat die Gegenklage Italiens abgelehnt, weil sie nicht direkt auf die Verletzungen der Rechte der Opfer Bezug nehme, sagte der Anwalt Deutschlands, Augusto Dossena.

Das Verfahren in Den Haag ist von großer Bedeutung, was die Frage der konkreten Entschädigung von Zwangsarbeitern und Opfern von Naziverbrechen während des Zweiten Weltkriegs angeht. Der IGH muss entscheiden, ob die Staatsimmunität Deutschlands gültig gegenüber dem Urteil des italienischen Kassationsgerichts ist, das im Oktober 2008 neun Familien von Opfern eines 1944 verübten Nazi-Massakers das Recht auf individuelle Entschädigung zugesprochen hatte. In dem Fall erklärte die italienische Justiz den deutschen Staat erstmals für die Entschädigung der Opfer für mitverantwortlich (zusammen mit dem damaligen Täter) und verurteilte ihn zu Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro. Deutschland klagte vor dem IGH gegen das Urteil mit der Begründung, dass individuelle Entschädigungen wegen der Staatsimmunität nicht möglich seien. Italien antwortete mit einer Gegenklage. Das Land argumentierte, Deutschland habe seine Verpflichtung zur Entschädigungen der Opfer von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Zeit des „Dritten Reiches“ verletzt.

Angelo Conte

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