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Politik: Entschädigungen für Versicherungspolicen aus der NS-ZeitEinigung mit Unternehmen nach jahrelangen Verhandlungen

Berlin/Washington (Ch.B.

Berlin/Washington (Ch.B./vs). Eines der letzten großen Probleme der Entschädigung von NS-Opfern ist gelöst. Nach jahrelangem Streit um die Schäden aus nicht ausgezahlten Versicherungen zwischen 1933 und 1945 haben sich die Verhandlungspartner in Washington auf Grundzüge eines Abkommens verständigt. Dadurch können Juden, deren Versicherungspolicen nie ausgezahlt wurden, nun eine finanzielle Entschädigung erhalten. Die deutsche Zwangsarbeiter-Stiftung zeigte sich sehr zufrieden mit dem Ergebnis: „Endlich wurden die äußerst schwierigen und langwierigen Gesprächen zu einem Abschluss gebracht“, sagte Sprecher Kai Hennig. In der Internationalen Kommission für Versicherungsansprüche aus der Holocaust-Zeit (ICHEIC) haben Versicherungskonzerne, jüdische Organisationen und Vertreter des Staates Israel verhandelt. Den über 80-seitigen Vertrag wollen die Kommission, die Stiftung und der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft voraussichtlich im Oktober unterzeichnen.

Die Bundesstiftung stellt insgesamt 281 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind laut Stiftungsgesetz knapp 100 Millionen Euro für den Ausgleich von Ansprüchen vorgesehen, der Rest fließt in einen humanitären Fonds. Die Stiftung hat sich aber verpflichtet, die Hälfte der Verwaltungskosten der Kommission zu übernehmen, insgesamt 30 Millionen Euro – bleiben 70 Millionen Euro für die eigentlichen Ansprüche.

In letzter Minute wurde der Vertrag um eine Klausel ergänzt: Die Kommission verpflichtet sich, alles zu tun, um für die Unternehmen Rechtsfrieden in einem umfassenden Sinn zu gewährleisten. Dadurch sollen die Firmen in erster Linie vor Klagen in den USA geschützt werden. Die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft begrüßte gerade diese Ergänzung des Abkommens: „Das war für uns ein besonders wichtiger Punkt“, sagte Sprecher Wolfgang Gibowski.

Wie viele Holocaust-Überlebende tatsächlich eine Entschädigung für nicht ausgezahlte Versicherungen erhalten können, weiß derzeit niemand genau. Bisher liegen der Kommission 80 000 Anfragen und Anträge vor. Darunter sind nur wenige NS-Opfer oder ihre Angehörigen, die noch eine Versicherungspolice vorlegen können. Dagegen kennen viele den genauen n der Versicherung nicht, oder sie haben Ansprüche gegen ein Unternehmen, das es nicht mehr gibt. Damit alle Berechtigten von ihrem Anspruch erfahren, will die Kommission eine Namensliste im Internet veröffentlichen. Doch diese Daten sind ebenfalls noch nicht bekannt. Die Stiftung will daher zunächst eine Liste aller jüdischen Einwohner in Deutschland während der NS-Zeit erstellen lassen – sie wird mehr als 500 000 Namen enthalten. Eine solche Liste gibt es bisher nicht. Die Bundesstiftung hofft, sie in drei Monaten fertig stellen zu können.

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