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Politik: Entscheidung für die Kleinen

Das Urteil setzt der Macht der Ministerpräsidenten Grenzen

Muss der Bundesrat nun über Verfassungsänderungen nachdenken, passt gar der ganze Föderalismus nicht mehr in die Zeit? Nach der Karlsruher Entscheidung werden die Reformforderungen lauter. Der Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck schlug am Mittwoch vor, das Grundgesetz müsse so geändert werden, dass die Mehrheit im Bundestag ihre Gesetze durchsetzen könne. Zu viele Vorhaben seien mittlerweile im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die Verfassung sieht freilich ausdrücklich die Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung über den Bundesrat vor. Dieser ist ein Bundesorgan, keine Einrichtung der Länder. Seine Mehrheitsverhältnisse sind Teil der demokratischen Machtverteilung auf Bundesebene. Dass mittlerweile 60 Prozent der Gesetze zustimmungspflichtig sind, hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass der Bund immer mehr Gesetzgebungskompetenzen an sich gezogen hat.

Konsequenzen für die Praxis im Bundesrat hat die Karlsruher Entscheidung kaum, zumal die umstrittene Sitzung vom 22. März so außerhalb des üblichen Verfahrens verlief. Gravierender wäre wohl eine Abweisung der Klage gewesen. Der Berliner CDU-Politiker und Verfassungsrechtler Rupert Scholz begrüßt das Urteil: „Eine andere Entscheidung hätte bewirkt, dass künftig eine gespaltene Stimmabgabe häufig praktiziert worden wäre.“ Damit, so Scholz, wären die Entscheidungen im Bundesrat „vom parteipolitischen Prinzip dominiert worden“. Mit der Idee, nach Partei- statt nach Landeszugehörigkeit abzustimmen, liebäugeln in der Tat einige Landespolitiker. Dem hat Karlsruhe nun einen Riegel vorgeschoben.

Eine gegenteilige Entscheidung der Richter hätte auch die Tendenz begünstigt, den Bundesrat zu einer Ministerpräsidentenkammer zu machen. Karlsruhe hat dagegen das Kollegialprinzip gestärkt und damit den kleineren Koalitionspartnern in den Ländern genutzt. Die Regierungschefs stehen demnach zumindest im Bundesrat nicht über anderen Kabinettsmitgliedern. Dissens in einer Koalition muss vorher ausgetragen werden. Fast alle Koalitionsverträge sehen vor, bei Meinungsunterschieden sich im Bundesrat zu enthalten. Nahezu immer gelingt das auch.

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