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Politik: „Entzug der Aufenthaltserlaubnis war ein Skandal“

Ulrich Schellenberg vom Berliner Anwaltsverein: Kurnaz stand unter dem Schutz des Grundgesetzes

Sie halten das Verhalten der früheren rot-grünen Bundesregierung im Fall Kurnaz für skandalös. Warum?

Weil es an einem zentralen Vorwurf keinen Zweifel mehr gibt: Es ist klar, dass am 29. Oktober 2002 in der Runde im Bundeskanzleramt – in Anwesenheit des damaligen Kanzleramtschefs und heutigen Außenministers Steinmeier – beschlossen wurde, die Aufenthaltserlaubnis für Murat Kurnaz, die ja unbefristet erteilt wurde, zu widerrufen. Das ist der eigentliche Skandal.

Warum hätte sich die Bundesregierung für Kurnaz einsetzen müssen, obwohl der nicht deutscher, sondern türkischer Staatsbürger ist?

Das Grundgesetz – insbesondere der Artikel 2, das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person – gilt ohne jede Einschränkung auch für Ausländer, die in Deutschland sind. Und Herr Kurnaz hatte ja eine Aufenthaltserlaubnis. Insoweit stand er auch unter dem Schutz des Grundgesetzes. Diesen Schutz hat er auch nicht deshalb verloren, weil er nach Pakistan gereist ist, dieser Schutz stand ihm weiterhin zu. Indem ich ihm die unbefristete Aufenthaltserlaubnis entziehe, entziehe ich ihm auch den grundrechtlichen Schutz.

Hätte die Bundesregierung erst recht mehr für ihn tun müssen, nachdem bekannt war, dass Kurnaz im US-Lager Guantánamo auf Kuba inhaftiert ist?

Ja, natürlich. Es war von vornherein klar, dass Guantánamo kein normales Gefängnis ist. Guantánamo – und die Amerikaner haben daraus ja auch nie ein Hehl gemacht – ist ein rechtsfreier Raum. Darüber gab es von Anfang an keine Illusionen. Schon von daher gab es die Verpflichtung, alles zu tun, um ihm die Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen. Das gilt übrigens auch dann, wenn sich Anhaltspunkte für einen Terrorverdacht ergeben. In dem Moment hätte die Bundesregierung dafür sorgen müssen, dass Kurnaz die Garantien eines rechtsstaatlichen Verfahrens erhält. Sie kann nicht sagen: Ich lasse ihn nicht einreisen, weil es Verdachtsmomente gibt. Sie muss sagen: Weil er eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat, muss ich ihn einreisen lassen. Bei einem begründeten Terrorverdacht hätte man ihn in Deutschland ja mühelos festnehmen und die Vorwürfe klären können. Aber bitte mit den rechtsstaatlichen Garantien der Bundesrepublik. Ich sage bewusst im Konjunktiv: Wenn es Anhaltspunkte für terroristische Aktivitäten gegeben hätte, wäre dies immer noch kein Grund gewesen, zu sagen,wir wollen ihn nicht haben.

Und die Türkei hatte keine Verpflichtung?

Sicherlich auch. Aber die Verpflichtung der Türkei entlastet die Bundesrepublik an dieser Stelle nicht. Die Kanzleramtsrunde hat ohne die rechtsstaatlichen Abläufe eines Gerichtsverfahrens einen angeblichen Terrorverdacht zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht. Sie hatte dafür keinerlei Legitimation.

Das Gespräch führte Matthias Meisner.

Ulrich Schellenberg ist Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins. Dieser Interessenvertretung der Anwaltschaft in der

Hauptstadt gehören mehr als 3600 Mitglieder an.

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