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Politik: Er gibt beides (Kommentar)

Die Rundfunkordnung in Deutschland sorgt immer wieder für Konflikte. Aktuell wird darüber gestritten, ob Rundfunk ein Wirtschafts- oder ein Kulturgut ist.

Die Rundfunkordnung in Deutschland sorgt immer wieder für Konflikte. Aktuell wird darüber gestritten, ob Rundfunk ein Wirtschafts- oder ein Kulturgut ist. Die professionellen Antworten darauf sind wohlfeil, sie hängen vom Standpunkt ab. Festgestellt wird die Ordnung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstaltern durch die Ministerpräsidenten der Länder. Sie nennen Rundfunk ein Kulturgut, zwangsläufig, sie haben die Kulturhoheit im Lande. Würden sie Rundfunk anders nennen, hätten sie ihre Regelungskompetenz zum Teil schon verloren.

Betrachtet man viele Programme von Sat 1 oder Pro 7, führt man sich zahlreiche Sendungen von ARD und ZDF vor Augen, dann ist Rundfunk der am weitesten gedehnte Kulturbegriff in Deutschland. "Hinter Gittern - Der Frauenknast", zum Beispiel, ist eine RTL-Produktion, die so viel Geld wie möglich in die Kasse des Privatsenders spülen soll. Der dahinter stehende Antrieb ist kein anderer als bei einem Gummibärchen-Fabrikanten. Gehen rote Bärchen besser, dann werden mehr rote produziert. Keine Frage von Kultur, sondern des Geschmacks und des Marktes.

Solche Tatsachen berücksichtigt der gültige Rundfunkbegriff nicht. Sanft schwebt er über den Realitäten, unter den Realitäten stoßen sich Wirtschaftsinteressen. Die Privatfunk-Lobby fordert mehr Bewegungsfreiheit, als es der vom Bundesverfassungsgericht zementierte Dualismus von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk zulässt. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation will dem Zwangsverbund, den festen wie zahllosen Regeln entkommen. Seine Produkte seien kein Rundfunk, sondern "Mediendienste", sprich wirtschaftliche Leistungen. Zuspruch kommt von einem neuen Gutachten, ausgestellt von Experten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium.

Das Gutachten, das eine deutliche Reduzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und eine schier vollständige Deregulierung des privaten Rundfunks fordert, schießt über das Ziel hinaus. Das Leitbild aber stimmt. Es gibt einen Rundfunk als Wirtschaftsgut und es gibt einen Rundfunk als Kulturgut. Einkaufssender wie HOT gehören in die erste, das Arte-Programm in die zweite Rubrik. Beide sollen sich entwickeln dürfen - in individuell zuträglichen Bahnen. Was ansteht, ist eine Rundfunkordnung, die dies fördert.

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