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Politik: Er ist so frei

Über Nebenjobs eines Abgeordneten darf gestritten werden – ein Mandatsverzicht ist nicht zu erzwingen

Von Matthias Meisner

Berlin - Von wegen heikler Nebenjob – der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Göhner sieht überhaupt keinen Anlass, es Norbert Röttgen gleich zu tun und auf seinen Spitzenposten in der Wirtschaft zu verzichten. Seit Jahren ist Göhner Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Er reklamiert für sich, in den vergangenen 23 Jahren bewiesen zu haben, dass Abgeordnetendasein und Beruf unter einen Hut gebracht werden können. Und einen wesentlichen Unterschied gibt es zwischen den Fällen Röttgen und Göhner: Röttgen hatte den Posten als Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI) erst nach seiner Wahl in den Bundestag übernehmen wollen, Göhner aber wurde immer wieder neu ins Parlament gewählt – obwohl seine Tätigkeit für den BDA bekannt war.

Göhner weist sich wegen seines Postens eine Vorbildrolle zu – schließlich, so sagt er, müsste es viel mehr Abgeordnete geben, die neben ihrem Mandat in der Wirtschaft arbeiten. Dass aber jetzt auch über ihn gestritten wird, ist kein Zufall. Denn an seinem Beispiel lässt sich zeigen, wie schwer die Abgrenzung in bestimmten Fällen ist: Bleibt die Abgeordnetentätigkeit tatsächlich der Hauptjob, oder rückt sie neben dem Engagement im Beruf in den Hintergrund? Fürsprecher findet Göhner in der CSU. Wirtschaftsminister Michael Glos sieht keine Probleme wegen der Doppelrolle, CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer warnt gar vor „regelrechten Jagdszenen“. Und auch der Präsident der BDA, Dieter Hundt, will seinen Hauptgeschäftsführer nicht ziehen lassen: „Es gibt bei uns keine Personaldebatte.“ Anders sieht es der FDP-Vize Rainer Brüderle, der Göhners Verzicht auf die Doppelfunktion fordert: „Solche Doppeltätigkeiten schaden der politischen Kultur in Deutschland.“

Schon vor gut zwei Jahren wurde heftig über die Nebentätigkeiten von Abgeordneten diskutiert. Auch damals fiel der Name Göhner. Es fielen auch andere Namen wie der des hessischen CDU-Politikers Klaus Lippold, der Geschäftsführer gleich mehrerer Wirtschaftsverbände ist. Weiteres Beispiel eines möglichen Interessenkonflikts von Bundestagsabgeordneten: der SPD-Politiker Reinhard Schultz mit engen Beziehungen zum Stromkonzern Vattenfall. Steht die Abgeordnetentätigkeit in all diesen Fällen im Mittelpunkt? Schon der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) tat sich, Anfang 2005 in der Nebenjob-Debatte befragt, schwer mit einer Einschätzung: „Das Verständnis des freien Abgeordneten verbietet, dass es eine Instanz gibt, die genau nachrechnet, was er wann macht.“ Genau dieses Problem hat auch SPD-Generalsekretär Hubertus Heil vor Augen, wenn er sagt, er wolle nicht, dass Abgeordnete „im Sinne von Berufsverboten festgezurrt werden“.

Vor zweieinhalb Jahren wurde fast einhellig mehr Transparenz gefordert. Mehrere CDU- und FDP-Politiker, unter anderem der frühere Unionsfraktionschef Friedrich Merz, waren nicht einverstanden und haben das Bundesverfassungsgericht angerufen, damit Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sie nicht zwingen kann, die Höhe ihrer Nebentätigkeiten wenigstens ungefähr bekannt zu machen. Bis zu einer Entscheidung aus Karlsruhe lässt Lammert den Abgeordneten Ruhe. Doch selbst wenn man wüsste, dass Göhner als BDA-Hauptgeschäftsführer mehr verdient als mit seinen Abgeordnetendiäten: Einen Rücktritt macht das nicht zwingend. Über die vorzeitige Niederlegung eines Mandats, sagt Lammert, hätten weder Bundestagspräsidium noch Fraktions- und Parteiführungen und auch nicht die Medien zu entscheiden – „sondern allein der gewählte Abgeordnete“.

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