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Politik: Erbgut ist ein Menschenrecht

Von Hans Monath Weder wissenschaftliche Erkenntnisse noch neue Technologien lassen sich durch politische Grenzen aufhalten – so wenig wie die Risiken, die mit ihnen einhergehen. Die Bio- und Gentechnologie ist zu einem Arbeitsfeld deutscher Außenpolitik geworden, seitdem klar geworden ist, dass nationale Regelungen die rasante Entwicklung nur unzureichend kontrollieren können.

Von Hans Monath

Weder wissenschaftliche Erkenntnisse noch neue Technologien lassen sich durch politische Grenzen aufhalten – so wenig wie die Risiken, die mit ihnen einhergehen. Die Bio- und Gentechnologie ist zu einem Arbeitsfeld deutscher Außenpolitik geworden, seitdem klar geworden ist, dass nationale Regelungen die rasante Entwicklung nur unzureichend kontrollieren können. Gemeinsam mit Paris bemüht sich die Bundesregierung seit dem Sommer 2001 um eine UN-Initiative zu einer internationalen Konvention gegen das reproduktive Klonen von Menschen. Das deutsch-französische Forum, das Anfang dieser Woche in Berlin stattfand, sollte die Initiative vorbereiten, die inzwischen auch von der UN-Generalversammlung befürwortet wurde.

Außenminister Joschka Fischer (Grüne) begründete die Notwendigkeit rechtlicher Regeln für die Biopolitik in einem umfassenden und verbindlichen internationalen Kodex. Er sei „unverzichtbar, wenn wir unseren Kindern und Enkeln eine menschenwürdige Welt hinterlassen wollen“, sagte er. Die Konvention soll ein ethisches Fundament definieren sowie sicherstellen, dass die Chancen der Biotechnik nicht nur den Privilegierten in Industriestaaten zugute kommen.

Deutlich wurde auf dem Forum, dass ein Kodex sehr unterschiedliche Vorstellungen vereinen muss. Der Brasilianer Leonard M. Martin wies etwa darauf hin, dass Hunger und Unterentwicklung die Ethiker außerhalb der Industriestaaten mehr beschäftigen als ihre Kollegen aus der reichen Welt.

Auch darüber, was in der Gen- und Biotechnologie erlaubt sein soll, gingen die Meinungen auseinander: Alexander S. Kekulé, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der Universität Halle, schlug vor, die UN-Menschenrechtsdeklaration durch ein „Menschenrecht auf Erbgut“ zu ergänzen. Zudem sei nur eine neue internationale Gen-Behörde in der Lage, die Gentechnik zu kontrollieren, sagte Kekulé. Die Mitgliedsstaaten sollten eine gemeinsame Charta zum Schutz des genetischen Erbes der Menschheit akzeptieren.

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