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Politik: Erbschaftssteuer: Der Kanzler wünscht keine Erhöhung

Im hannoverschen Finanzministerium war die Verwirrung am Montag abend noch groß. Was hatte Niedersachsens Ministerpräsident Siegmar Gabriel (SPD) am Wochenende mit den SPD-Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Erbschaftssteuer vereinbart?

Im hannoverschen Finanzministerium war die Verwirrung am Montag abend noch groß. Was hatte Niedersachsens Ministerpräsident Siegmar Gabriel (SPD) am Wochenende mit den SPD-Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Erbschaftssteuer vereinbart? Eigentlich wollte Niedersachsen mit Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern über eine Bundesratsinitiative die Erbschaftssteuer auf Immobilien erhöhen. Der Kanzler hält von dieser Idee nicht viel. Eine Debatte über Steuererhöhungen ausgerechnet im Wahljahr 2002. Kein Wunder, dass der Kanzler die norddeutschen SPD-Ministerpräsidenten bremste.

Jetzt ist die umstrittene Erbschaftssteuer erst einmal vom Tisch. Zumindest fast. Das rot-grün regierte Schleswig-Holstein kündigte am Dienstag an, den Antrag auf eine Neubewertung der Steuer bei vererbten Immobilien am 17. Mai im Finanzausschuss des Bundesrates trotzdem zur Abstimmung zu stellen. Er sei nicht begeistert über die im Kanzleramt getroffene Vereinbarung, sagte Finanzminister Claus Möller (SPD). Er räumte ein, dass er "nach den öffentlichen Erklärungen am Wochenende" nicht mit einer Mehrheit rechne. Dann würde er über den Gesetzentwurf im Bundesrat nicht mehr abstimmen lassen, sondern den Antrag stellen, die gültigen Bestimmungen um zwei Jahre zu verlängern, sagte Möller der Nachrichtenagentur AP. Das hatten auch der Kanzler und die SPD-Ministerpräsidenten in trauter Runde beschlossen.

Doch auch dies birgt ein Risiko: Die Ungleichbehandlung von Immobilien- und Geldbesitz bei der Erbschaftsteuer könnte zu neuen Klagen führen. Das Karlsruher Verfassungsgericht hat diese Ungleichbehandlung bereits beanstandet und damit die von den Ländern angestrebte Neuregelung des Gesetzes praktisch ausgelöst. Die SPD-geführten Länder wollten die Erben durch Höherbewertung der Immobilien um etwa 500 Millionen Mark stärker belasten. Danach sollte die steuerpflichtige Bewertung der Immobilien von bislang 51 auf durchschnittlich 72 Prozent ihres Verkehrswertes angehoben werden.

Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer war bereits 1999 Thema in der SPD. Damals wollten die Delegierten auf dem SPD-Bundesparteitag in Berlin so einen Ausgleich für die Vermögensteuer schaffen. Und noch immer ist das Thema innerparteilich nicht ganz vom Tisch. Es habe noch nie in Deutschland eine Generation gegeben, die derartige Vermögenswerte übernommen habe wie die heutigen Erben, meinte der rheinlandpfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD) am Dienstag in Mainz. Auch diese Erbengeneration müsse "einen Beitrag für den Weg nach vorne" leisten.

Finanzminister Hans Eichel (SPD) ist mit der Vereinbarung zwischen Kanzler und Länderfürsten zufrieden. "Aus unserer Sicht ist eine Reform nicht erforderlich", sagte Eichels Sprecherin. Außerdem sei die Erbschaftssteuer Ländersache. Das Aufkommen von derzeit etwa sechs Milliarden Mark im Jahr fließt allein in die Haushalte der Bundesländer, Eichel sieht davon keinen Pfennig.

Die Opposition wertete den Rückzug der SPD-Länder bei der Erbschaftsteuer unterdessen als reines wahltaktisches Manöver. Schröder wolle den Wählern "Sand in die Augen streuen", meinte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Repnik. Es handle sich lediglich um eine Verschiebung der Steuererhöhung über den Wahltermin 2002 hinaus, sagte er.

Der Finanzausschuss des Bundesrates wird sich wahrscheinlich am Donnerstag kommender Woche mit dem Thema befassen. Er soll dann eine Verlängerung des geltenden Systems der Immobilienbewertung um zwei Jahre empfehlen, hieß es in SPD-Kreisen. Dem stimmen dann möglicherweise auch unionsregierte Länder zu.

Carsten Germis

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