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Erbschaftssteuer: Kaviar oder Leberkäs

Steuererleichterungen für Villenbesitzer oder Häuslebauer? Beim Streit um die Erbschaftsteuer prallen Ideologien aufeinander – das macht die Einigung so schwer.

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Berlin - Horst Seehofer steht gern im Mittelpunkt, aber den Mittelpunkt, in dem er neuerdings steht, genießt er ganz besonders. Als CSU-Chef und bayerischer Ministerpräsident bei Angela Merkel vorzufahren, sagt Seehofer, das sei eben doch was anderes als zu Landwirtschaftsministerzeiten „mit dem Kartoffelsack auf dem Rücken ins Kanzleramt und sagen: Ich will eine Milchquote“. Am Montagabend ist er ins Kanzleramt gefahren und hat gesagt: Ich will eine Erbschaftsteuerreform zu meinen Bedingungen.

Gelöst hat die Quasi-Koalitionsrunde den Streit nicht, am Donnerstagnachmittag steht die nächste Runde im gleichen Spitzenkreis an. Unionsfraktionschef Volker Kauder verbreitet gedämpften Optimismus: „Ich denke, dass wir am Donnerstag zu einer Einigung kommen können“, sagt er. Bei Seehofer indessen klingt das noch deutlich anders: „Ich habe nicht die Absicht, Herr Ypsilanti in Bayern zu werden.“

Der Vergleich ist insofern nicht ganz und gar falsch, als auch Seehofer relativ hoch pokert. Die Zielvorgabe, dass Haus oder Wohnung frei von Erbschaftsteuer bleiben müssten, wenn Witwer, Witwe oder Kinder es weiter selbst bewohnen, ist nämlich streng genommen nur als „ganz oder gar nicht“ zu erfüllen. Dass SPD-Fraktionschef Peter Struck erneut mit dem Argument für das von der SPD unterstützte Kompromissmodell warb, damit würden 98 oder 99 Prozent der Immobilienerben steuerfrei bleiben, erfüllt die CSU-Vorgaben also um genau diese letzten ein bis zwei Prozent nicht.

Wer – außer Seehofer und der CSU – von diesen letzten ein, zwei Prozent profitieren würde, ist der zentrale ideologische Streitpunkt in der Koalition. „Der CSU geht es nur noch um die Champagner-und-Kaviar-Etage der Gesellschaft, nicht mehr um die Leberkäs-Etage“, ätzt Strucks Stellvertreter Joachim Poß. Die SPD werde aber nicht zulassen, dass Klientelpolitik für eine „kleine Millionärsschicht“ gemacht werde. Seehofer stellt dem Bild vom Starnberger Villenbesitzer lieber ein volkstümlicheres entgegen: Das vom kleinen Häuslebauer, der vor 40 Jahren in München sein bescheidenes Heim errichtet hat, sich jetzt aber einem regelrechten „Wertsprung“ in der Hochpreis-Metropole gegenübersehe. Wenn der jetzt Erbschaftsteuer zahlen müsse, „erklärt der uns doch für verrückt“.

Wie die Lösung aussehen könnte, ist offen. Denkbar wäre eine grundsätzliche Befreiung selbst genutzten Wohneigentums – allerdings räumt auch Seehofer ein, dass es nicht vermittelbar wäre, damit dann auch die „40-Zimmer-Wohnung“ steuerfrei zu lassen. Denkbar wäre ein Freibetrag, der auch die teuersten Wohnlagen abdeckt. Von CSU-Seite sind 1,5 Millionen Euro ins Spiel gebracht worden, Kauder sprach am Dienstag von „über einer Million“. Bei der SPD löst aber schon das Wort „Million“ prinzipielle Abstoßungsreaktionen aus. Bliebe eine Regionalisierung: Jedes Bundesland setzt seine Freibeträge selber fest, im Zweifel sogar gestuft für unterschiedliche Landesteile.

Neben diesem Grundsatzstreit sind noch ein paar andere Details offen. Dazu gehört die Frage nach der Haltefrist für die selbstgenutzte Immobilie, innerhalb derer dann doch Steuer fällig würde, wenn der Erbe das Wohneigentum vermietet oder verkauft. Offen sind noch einige Einzelheiten beim Betriebsübergang, der prinzipiell ebenfalls steuerfrei bleiben soll. Bekräftigt worden ist hingegen in der Montagsrunde, dass es beim Erbschaftsteueraufkommen von vier Milliarden Euro im Jahr bleiben soll.

Struck sieht im Geld den stärksten Antrieb zur Einigung: Er könne sich nicht ernsthaft vorstellen, dass die Einigung scheitert, die Steuer dann zum Jahresanfang 2009 entfällt und die unionsregierten Länder auf die – ihnen allein zustehenden – Einnahmen aus der Steuer verzichten wollten. Damit die Reform zum 1. Januar in Kraft treten kann, muss die Gesetzgebung aber bald beginnen. Seehofer mag sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Andererseits räumt er ein: Die Sicht einiger Juristen, das Bundesverfassungsgericht habe eine Neuregelung gar nicht ultimativ bis zu diesem Stichtag verlangt, sei „eine Mindermeinung“. Es eilt also schon – zumal, betont der CSU-Chef, genug Zeit bleiben müsse für alle Abgeordneten, einen Kompromiss zu prüfen.

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