zum Hauptinhalt
Erben ist keine leichte Sache.

© dpa

Erbschaftssteuer: Neid ist ein schlechter Ratgeber

Den Unternehmern sollte nicht die Lust an der Leistung genommen werden. Denn das wäre zum Schaden der Allgemeinheit. Ein Zwischenruf

Ein Zwischenruf von Ursula Weidenfeld

Es wird wohl nicht ganz so eilig werden mit der Reform der Erbschaftssteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber vergangene Woche mehr Zeit gegeben: Teile der Erbschaftsteuer sind zwar nach wie vor verfassungswidrig. Doch gilt die bisherige Regelung erst mal weiter, wenn sich die Koalition bis zum Sommer nicht einigen kann. Das stellte das Gericht klar, und das ist gut. Die Reform der Erbschaftsteuer verträgt Hetze nicht. Sie darf nicht allein in den großkoalitionären Hinterzimmern zurechtgezerrt werden. Und: Neid ist der schlechteste Ratgeber für eine Neufassung – so groß die Versuchung auch sein mag.

Die Chancen der Kinder hängen nicht so sehr vom Kontostand der Eltern ab

Eines ist jetzt schon klar: Der als drückend empfundenen Ungleichheit wird man mit der Erbschaftsbesteuerung nicht beikommen. Schon heute verteilt der Staat in Deutschland so viel Einkommen um, dass die Kluft zwischen Arm und Reich auf dem Papier im Gegensatz zu vielen anderen Ländern seit einigen Jahren nicht mehr wächst. Zugleich empfinden die Bürger aber sehr fein, dass mit dem Einsammeln und Verteilen von mehr Geld die Chancen der Armen und die Risiken für die Reichen kaum verändert werden. Das würde nur passieren, wenn die Kinder armer und reicher Familien die gleichen Aussichten auf Bildung, Gesundheit und Karriere hätten. Haben sie aber nicht.

Das Lernen an der guten Schule, die ordentliche Ernährung, der Sport im Verein und die Nachhilfestunde, wenn sie nötig ist, entscheiden mehr über die Aussichten von Kindern und Jugendlichen als der bloße Kontostand der Eltern. Auch die frühkindliche Erziehung, die Erwerbstätigkeit von Frauen spielen eine positive Rolle beim Arbeiten gegen die Ungleichheit.

Die Freiheit des Eigentums muss gesichert bleiben

Würde sich die Koalition auf diese Punkte konzentrieren, würde sie wirklich helfen, den Zufall der Geburt ein klein wenig auszugleichen. Für die Erbschaftsteuer aber sollte ein anderes Maß gelten. Wer durch sein Erbe auf einen Schlag deutlich leistungsfähiger wird, muss diesen Zuwachs zum Wohl der Allgemeinheit versteuern. Doch der Allgemeinheit darf durch Art und Zeitpunkt der Besteuerung kein Schaden entstehen. Deshalb muss die Erbschaftssteuer so bemessen sein, dass sie den Leistungsfähigen die Lust an der Leistung nicht nimmt. Sie muss die unternehmerische Motivation erhalten. Und sie muss die Freiheit des Eigentums sichern.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false