zum Hauptinhalt

Erbschaftssteuer: Unions-Mittelständler wollen radikale Reform

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer planen die Mittelstandsvertreter in der Unionsfraktion eine grundlegende Neuordnung der Besteuerung von Nachlässen.

Berlin - In der Unions-Bundestagsfraktion gibt es Pläne für eine radikale Reform der Erbschaftsteuer. Sie solle durch eine Nachlass-Steuer ohne Ausnahmetatbestände ersetzt werden, sagte der Chef des Parlamentskreises Mittelstand, Michael Fuchs (CDU). Für direkte Erben könnte ein Steuersatz von zwei Prozent, für Verwandte zweiten Grades von vier Prozent und dritten Grades von acht Prozent gelten. Für Immobilien sei ein Freibetrag von 100.000 Euro denkbar. Alternativ sind unterschiedliche Freibeträge im Gespräch. Das Steuersystem könne mit den Plänen vereinfacht werden. Fuchs hält höhere Steuereinnahmen für möglich.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das geltende Erbschaftsteuerrecht Ende Januar für verfassungswidrig erklärt. Die Richter kritisierten die ungleiche Bewertung verschiedener Vermögensarten wie Geld, Betriebsvermögen, Immobilien oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Bis Ende 2008 muss eine Neuregelung vorliegen. Die Länder wollen die Vorgaben bereits bis zur Jahresmitte umsetzen und einen eigenen Vorschlag zu den Bewertungsregeln machen. Die Erbschaftsteuer, aus der die Einnahmen 2006 im Vergleich zum Jahr zuvor auf 3,76 Milliarden Euro gesunken waren, zählt zu den wichtigsten Ländersteuern. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false