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Wer erbt, muss zahlen. Doch wie viel?

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Erbschaftsteuer bei Unternehmen: Reform soll zügig kommen - doch wer zahlt wie viel?

Finanzminister Wolfgang Schäuble will Ende Februar Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform vorlegen. Die Frage ist, ob die Unions-Linie im Bundesrat durchkommt. Es geht um die großen Erbschaften.

Die Bundesregierung will die Reform der Erbschaftsteuer zügig umsetzen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will bis Ende des Monats bereits seine Eckpunkte vorlegen, wie sein Sprecher am Freitag bestätigte. Unklar ist allerdings, wie weit diese auch in den Ländern mitgetragen werden. Der Bundesrat muss Änderungen zustimmen, denn die Steuer auf Erbschaften und Schenkungen fließt allein den Landeshaushalten zu. Anfang März soll es daher zu einem ersten Gespräch auf höherer Ebene zwischen dem Bund und den Ländern kommen. Dem Bundeskabinett soll dem Vernehmen nach Ende März ein Gesetzentwurf vorliegen. Die Reform wird nötig, weil das Bundesverfassungsgericht im Dezember wesentliche Teile des bisherigen Rechts gekippt hatte, welche die Besteuerung bei der Unternehmensnachfolge regelten. Die Reform von 2008 hatte dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren viele Unternehmerfamilien die Übergabe weitgehend steuerfrei auf den Weg bringen konnten.

Union will "minimalinvasive" Reform

In der Union wird eine „minimalinvasive“ Reform favorisiert, die sich eng an den Vorgaben der Karlsruher Richter orientiert, das Steuervolumen nicht erhöht und auch die Wünsche der Wirtschaftsverbände berücksichtigt. Unions-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus sagte dem Tagesspiegel, die Reform müsse so ausgestaltet sein, "dass die einzigartige Unternehmensstruktur in Deutschland mit den vielen insbesondere mittelständischen Familienunternehmen erhalten bleibt". Das sichere Arbeitsplätze. Zweitens müssten die neuen Regelungen, vor allem mit Blick auf die von Karlsruhe geforderte Bedürfnisprüfung, einfach und handhabbar sein. "Keinesfalls dürfen wir ein bürokratisches Monster aufbauen.“ Die Bedürfnisprüfung soll bei großen Unternehmen feststellen, ob eine Steuerbefreiung nötig ist. Die war bisher automatisch gegeben, wenn ein Betrieb nach der Erbschaft oder Übergabe ohne Abbau von Arbeitsplätzen sieben Jahre weitergeführt wurde. Das soll nach den Vorgaben des Gerichts grundsätzlich nur noch bei Klein- und Mittelbetrieben der Fall sein.

Die Wirtschaftsverbände fordern eine Neufassung, die so nah als möglich am bisherigen Recht mit seinen günstigen Verschonungsregeln liegt. Ein Kernstreitpunkt wird nun sein, wo die Grenze für die Bedürfnisprüfung gezogen wird. Die Wirtschaftsverbände fordern einen Freibetrag von 300 Millionen Euro „pro Erwerb“, was bei mehreren Erben bedeuten würde, dass auch Unternehmen mit einem weit höheren Wert steuerfrei vererbt werden können, wenn sie weitergeführt werden, ohne dass es zu einem Abbau von Arbeitsplätzen kommt.

Bayern will sich an "Familienprägung" orientieren

Der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) schlägt eine Reform vor, die sich an der Unternehmensstruktur orientiert. Ziel solle der „Erhalt der mittelständischen und familiengeprägten Unternehmensstrukturen“ sein, sagte er der "Süddeutschen Zeitung". Große Betriebe sollten dann verschont werden können, wenn sie eindeutig eine „Familienprägung“ aufwiesen. Ohne Auflagen wären nach dem Söder-Modell nur noch Kleinbetriebe mit weniger als sechs Mitarbeitern von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Vollständig von der Steuer befreit wäre nach Söders Plan künftig das produktive Vermögen einer Firma, wenn der Betrieb im bestehenden Umfang fünf Jahre weitergeführt wird. Das so genannte Verwaltungsvermögen dagegen, etwa vermietete Immobilien oder Wertpapiere, müsste künftig besteuert werden – allerdings unter Abzug von Verbindlichkeiten. Die bayerische Leitlinie lautet: „Familienbetriebe erhalten, Arbeitsplätze sichern, regionale Wirtschaftsstrukturen bewahren.“

NRW fordert angemessene Beteiligung reicher Erben

Auf den ersten Blick klingt Söders nordrhein-westfälischer Kollege Norbert Walter-Borjans gar nicht viel anders. "Jetzt geht es um eine Korrektur, die kleine Erbschaften weiterhin nicht belastet und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Familienunternehmen nicht gefährdet", sagte der SPD-Politiker dem Tagesspiegel. Die "soziale Verpflichtung einer großen Erbschaft" dürfe aber nicht ausgeblendet werden, fügte er hinzu. "Die Erbschaftsteuer muss wieder dem Anspruch gerecht werden, reiche Erben angemessen an der Finanzierung unseres Gemeinwesens zu beteiligen." Die gestiegene Vermögenskonzentration hat laut Walter-Borjans immer mehr große Erbschaften zur Folge. "Daran muss sich der Beitrag der Erbschaftsteuer zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben auch nach einer Reform orientieren", fordert er. Daraus lässt sich schließen, dass die Sozialdemokraten weit gehende Ausnahmeregelungen bei großen Betrieben nicht mitmachen werden.

Auch Lisa Paus, Finanzpolitikerin der Grünen im Bundestag, sieht das so. Es sei ungerecht, "dass die Mittelschicht den Großteil des Aufkommens aus der Erbschaftsteuer aufbringt, während der Fiskus die Vermögen der Superreichen weitgehend verschont", sagt sie. Steuerbefreiungen für große Unternehmensvermögen seien nicht nötig.

Wie weit gehen SPD und Grüne mit?

SPD und Grüne dürften daher eine Freigrenze von 300 Millionen pro Einzelerben kaum mittragen. Sie können sich durch eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung bestätigt sehen. Das DIW geht davon aus, dass die Steuerausfälle aufgrund der intensiv genutzten Verschonungsregeln zwischen 2009 und 2013 sich auf eine Summe von 25 bis 30 Milliarden Euro addierten. Zuletzt flossen den Ländern jedes Jahr gut fünf Milliarden Euro aus der Erbschaftsteuer zu. Das Volumen könnte also verdoppelt werden, was vor allem den finanzschwächeren Ländern entgegenkäme, denn die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer gehen in den Finanzausgleich ein. Es ist daher kein Wunder, dass zu den Forderungen Söders auch die Regionalisierung der Steuer gehört, damit er sie in Bayern absenken kann. Die DIW-Forscher kommen zu dem Ergebnis, dass bei "millionenschweren Unternehmensvermögen" Vergünstigungen nicht erforderlich seien, um Arbeitsplätze zu sichern. Sie sollten auf Klein- und Mittelbetriebe begrenzt werden. Allerdings plädiert das DIW dafür, mögliche Liquiditätsprobleme von Erben dadurch zu umgehen, dass die Steuerforderungen entweder über mehrere Jahre gestundet oder verrentet werden können, damit die Erben sie aus dem laufenden Ertrag bezahlen können. Zuletzt waren nach der Studie 90 Prozent der Erbschaften mit einem Volumen von mehr als 20 Millionen Euro steuerfrei. Paus schließt daraus: "Ein faires und vereinfachtes Erbschaftsteuerrecht, das auf kleine und mittlere Unternehmen Rücksicht nimmt, ist möglich."

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