zum Hauptinhalt

Politik: Erfindergesetz: Forschen für den Ruhm - und den Staat

Professoren dürfen künftig im Dienst nicht mehr allein für die eigene Tasche forschen, sondern müssen ihren Hochschulen die Ergebnisse zur Verfügung stellen. Damit sollen künftig mehr Erfindungen aus den Hochschulen zum Patent angemeldet werden.

Professoren dürfen künftig im Dienst nicht mehr allein für die eigene Tasche forschen, sondern müssen ihren Hochschulen die Ergebnisse zur Verfügung stellen. Damit sollen künftig mehr Erfindungen aus den Hochschulen zum Patent angemeldet werden. Von den erzielten Erlösen bekommen die Wissenschaftler bis zu einem Drittel. Der Rest geht an die Hochschulen. Darauf haben sich Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und Forschungsministerin Edelgard Bulmahn (beide SPD) verständigt, wie jetzt in Berlin zu erfahren war. In diesem Sinne will die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode das "Arbeitnehmererfindungsgesetz" ändern. Bisher können Hochschullehrer anders als normale Arbeitnehmer Ergebnisse aus ihrer dienstlichen Tätigkeit selbst wirtschaftlich verwerten statt des Arbeitgebers. Das tun aber nur wenige.

Die seit Jahren von Finanznöten gebeutelten Hochschulen rechnen nun mit zusätzlichen Einnahmen, deren Höhe aber noch unklar ist. Ziel der Bundesregierung sind dagegen mehr Patentanmeldungen und eine schnellere Umsetzung von Forschungsergebnissen in Produkte. Seit Jahren wird als Missstand beklagt, dass nur vier Prozent der in Deutschland angemeldeten mehr als 40 000 Patente aus den Hochschulen kommen. Zum Auslandspatent wird davon nicht einmal die Hälfte angemeldet. Den Hochschulen wird ein größeres Potenzial zugetraut. Dort liegt ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Ein für Medikamente patentierter Stoff kann beispielsweise Milliarden einbringen.

Professoren nennen häufig die Patentgebühren von bis zu mehreren tausend Mark als Grund dafür, dass sie eine Erfindung nicht anmelden. Außerdem führen in Deutschland eher Veröffentlichungen als Patente zu wissenschaftlichem Ansehen. Wenn eine Erfindung aber unpatentiert publiziert ist, kann jeder sie gebührenfrei nutzen - auch im Ausland.

Mit Einbußen durch die neue Regelung müssen nun die Wissenschaftler rechnen, die an Technischen Hochschulen oder in der Biomedizin arbeiten und bisher schon wirtschaftlich orientiert gearbeitet haben. Die Hochschulen übernehmen im Gegenzug die Patentgebühren. Sie können für die Anmeldungen Experten einsetzen. Attraktiv ist das für sie allemal. Professoren dürfen aber auch künftig widersprechen - dann können ihre Forschungen nicht veröffentlicht und nicht genutzt werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false