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Politik: Erkrankte Radartechniker: Vergleichsangebot

Es ist ein juristischer Etappensieg, der zum Präzedenzfall werden kann. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat der Klage eines 60-jährigen früheren Radarmechanikers stattgegeben, der seine schwere Erkrankung auf die ungeschützte Arbeit an stark strahlenden Radaranlagen bei den Marinefliegern zurückführt.

Es ist ein juristischer Etappensieg, der zum Präzedenzfall werden kann. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat der Klage eines 60-jährigen früheren Radarmechanikers stattgegeben, der seine schwere Erkrankung auf die ungeschützte Arbeit an stark strahlenden Radaranlagen bei den Marinefliegern zurückführt. Das Urteil besagt zwar keinesfalls, dass die Richter den Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Mannes und seiner Krankheit als wissenschaftlich erwiesen sehen. Es nimmt aber dem Bundesverteidigungsministerium den Wind aus den Segeln, das von den Betroffenen stets verlangte, dass sie ihre jeweils erlittene Strahlendosis einzeln beweisen. Erst die schriftliche Urteilsbegründung, die in wenigen Wochen erwartet wird, wird allerdings zeigen, ob die Richter ausdrücklich auf Umkehr der Beweislast entschieden haben.

Handlungsbedarf sehen offensichtlich auch höchste Juristen. Mit dem 1. April wird im Atomgesetz die Beweislastumkehr möglich. In Paragraph 26 heißt es dann: "Bestreitet der Besitzer des radioaktiven Stoffes oder der Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Anwendung der radioaktiven Stoffe oder der ionisierenden Strahlen und einem aufgetretenen Schaden, so hat er zu beweisen, dass nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs besteht."

Die ehemaligen Radarmechaniker haben kaum die Möglichkeit, Schädigungen nachzuweisen, die oft mehr als 20 Jahre zurückliegen. An Radaranlagen entsteht Röntgenstrahlung, die Körperzellen verbrennt und zeitverzögert entarten lässt. In den 70er Jahren gab es bei der Bundeswehr aber kaum adäquate Dosismessungen. Viele der erkrankten Techniker bekamen darüber hinaus trotz mehrfacher Nachfragen beim Ministerium keine Angaben über die Strahlenbelastung. Angeblich sollen aber Studien mit entsprechenden Werten vorliegen. In jenen Fällen, in denen Radarmechaniker im Dienste der Bundeswehr über lange Jahre defekte Radaranlagen repariert haben und dabei einer oft 60-fach erhöhten Strahlendosis von drei Sievert ausgesetzt waren, sind verlässliche Angaben kaum möglich. Von rund 200 Strahlenopfern sind mehr als 50 tot und 140 lebensbedrohlich erkrankt. Inzwischen haben sich die meisten Betroffenen oder deren Angehörige in einem Verein organisiert, um die Anerkennung als so genannte "Wehrdienstbeschädigungen" zu erstreiten.

Der Bundeswehrverband, der die Arbeitnehmerrechte der Soldaten vertritt, will auf Grundlage des Schleswiger Urteils dem Ministerium einen Vergleich anbieten. "Wenn das Ministerium die Strahlenschäden als Berufskrankheit und eine pauschale Wehrdienstbeschädigung von etwa 60 Prozent anerkennt, werden wir alle Gerichtsverfahren stoppen. Die Betroffenen würden diesen Vergleich zugunsten aller akzeptieren", sagt Rechtsanwalt Rahnert vom Bundeswehrverband. Sollte Verteidigungsminister Scharping das Urteil aber anfechten und den Vergleich ablehnen, würden die schwerstkranken Männer erneut in jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen gezwungen.

Claudia Lepping

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