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Politik: Erlaubt ist, was gefällt?

Wahlleiter zögern mit Aussagen zu Linksbündnis

Von Matthias Meisner

Berlin - Das Linksbündnis bringt die Wahlleiter ins Schwimmen: Bevor an diesem Wochenende Die Linkspartei/PDS in acht weiteren Bundesländern die Kandidaten zur vorgezogenen Bundestagswahl nominiert, fehlen eindeutige Regelungen: Ist die Zahl parteiloser Bewerber limitiert – oder gar solcher, die einer anderer Partei, in diesem Fall der WASG, angehören? Bundeswahlleiter Johann Hahlen hat den Landeswahlleitern eine „Handreichung“ zum Thema versprochen. Für die gibt es inzwischen intern mehrere Entwürfe, in den Ländern aber ist bisher nichts angekommen.

Wie schwer die Materie ist, zeigt etwa Paragraf 48 des Bundeswahlgesetzes. Der sagt, dass bei der Nachfolge von Listenkandidaten – wenn ein gewählter Bewerber stirbt oder die Annahme der Wahl ablehnt oder sonst nachträglich aus dem Bundestag ausscheidet – Bewerber unberücksichtigt bleiben, „die seit dem Zeitpunkt der Aufstellung der Landesliste aus dieser Partei ausgeschieden sind“. Was aber ist mit denen, die gar nicht Mitglied der Linkspartei sind? Oskar Lafontaine, der am Samstag in Essen auf Platz eins der NRW-Liste gewählt werden soll, ist da nur der prominenteste Fall. In allen Bundesländern will die WASG eigene Kandidaten aussichtsreich platziert wissen, die nicht Mitglied der Linkspartei sind. „Die Bewertung dieses Vorgehens von Linkspartei und WASG ist eine komplexe Rechtsfrage und hat sich in dieser Konstellation bisher noch nie gestellt“, begründet Doreen Namislo, Juristin beim Bundeswahlleiter, mögliche Zweifel.

PDS-Sprecher Hendrik Thalheim sieht es umgekehrt: „Was nicht verboten ist, ist erlaubt.“ Der Bundeswahlleiter müsse die Entwicklung in der politischen Landschaft nachvollziehen und könne nun „kein Recht setzen, das nicht geschrieben ist“. Thalheim erwartet auch keine Probleme, wenn sich WASG und PDS binnen zwei Jahren zusammentun. Denn eine „reine neue Partei“ werde es auch dann nicht geben, sagt er. Und erinnert daran, dass die PDS 15 Jahre lang ihre Rolle als Rechtsnachfolger der SED verteidigt hat. Zum Vorbild für eine Neugründung machen wollen sich die Linken dann Bündnis 90 und die Grünen, die sich 1993 zu einer Partei zusammengetan haben – als so genannte Assoziation.

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