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Politik: Ermittler lauschten – die Handykunden sollten dafür zahlen

Durch eine Software-Panne beim Anbieter O2 erfuhren 50 Betroffene, dass sie abgehört wurden / Behörden nennen den Schaden für die Verfahren gering

Berlin. Durch eine Software-Panne bei dem in München ansässigen privaten Mobilfunkanbieter „O2“ sind nach Angaben aus Sicherheitskreisen bundesweit rund 50 Personen darüber informiert worden, dass Behörden ihre Telefongespräche abhören. Bei einem Update seines Programmes war dem Telefonbetreiber – ein inzwischen behobener – Fehler unterlaufen. Dieser führte dazu, dass auf Rechnungen für die „O2“-Einwahl 0179 für die Monate September und Oktober auch eine Liste mit „abgehenden Mailbox-Verbindungen“ zu einer immer gleichen Festnetznummer ausgedruckt wurde, hinter der sich der Abhör-Anschluss verbarg. Die Kosten für die Verbindung sind den Kunden zudem in Rechnung gestellt worden. Bei anderen Anbietern ist dieser Fehler nicht aufgetreten.

Die Sicherheitsbehörden befürchten nun, dass einige ihrer Überwachungsaktionen im Bereich der 0179-Nummer zum Scheitern verurteilt sind, da abgehörte Personen aus dem kriminellen oder extremistischen Milieu gewarnt sind. Einen Ermittlungsschaden könne man nicht ausschließen, sagt der Sprecher des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden, Dirk Büchner. Man sei „ganz froh, dass es nur so wenige Fälle sind“. Das BKA selbst sei von einer „Zahl im einstelligen Bereich“ betroffen.

Beim Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln gibt es zu dieser Frage „keine Auskünfte“. Aus Sicherheitskreisen war jedoch zu erfahren, das etwa fünf Verfahren betroffen sind. Allerdings seien sie nicht von besonderer Bedeutung.

Ursprünglich waren die Sicherheitsbehörden von einem sehr viel größeren Personenkreis ausgegangen. Nachdem das BKA „von außerhalb“ auf die Panne aufmerksam gemacht worden war, hatte die Behörde in der letzten Woche eine dringende Warnung an alle Landeskriminalämter verschickt. Gleichzeitig wandte es sich an den Telefonbetreiber „O2“ und versuchte, so viele Rechnungen wie möglich zu stoppen und korrigieren zu lassen.

Durch einen Abgleich der verschiedenen Gesprächsdaten lässt sich nun feststellen, welche Gespräche an die mysteriöse Mailbox-Nummer weitergeleitet wurden. Möglich ist dies jedoch nur für Kunden, die sich sämtliche Einzelverbindungen ausdrucken lassen. Zur Weiterleitung von Gesprächen an die Sicherheitsbehörden sind die Mobilfunkanbieter gesetzlich verpflichtet, wenn Polizei und Verfassungsschutz hierfür eine entsprechende richterliche Anordnung vorlegen. Das Bundeskriminalamt will nun im Einvernehmen mit dem Telefonanbieter sicherstellen, dass solche Pannen zukünftig nicht mehr vorkommen. Mehr könne man nicht tun, so BKA-Sprecher Büchner, da es sich um ein technisches Problem gehandelt habe, und „wir technisch nicht in eine Firma reinregieren können". Auch auf etwaige Regressansprüche gegen „O2“ will man verzichten, da der „Schaden finanziell nicht zu beziffern ist“.

Nun ruft das Unternehmen betroffene Kunden auf, die falschen Rechnungen korrigieren zu lassen.

Otto Diederichs

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