zum Hauptinhalt

Ermittlungen: Gericht erlässt Haftbefehl gegen Piraten

Das Hamburger Amtsgericht hat gegen die von der Bundeswehr am Horn von Afrika festgesetzten neun Piraten Haftbefehl erlassen. Ob es damit auch zu einem Strafverfahren kommt, ist noch ungewiss.

Die Staatsanwaltschaft habe zuvor den Haftbefehl gegen die Somalier wegen gemeinschaftlichen Angriffs auf den Seeverkehr beantragt, sagte Behördensprecher Wilhelm Möllers am Freitagabend. Die Bundesregierung hatte sich intensiv um eine Überstellung der Männer an Kenia bemüht. Erst am Freitagvormittag unterzeichnete die Europäische Union (EU), die ihre Anti-Piraten-Mission "Atalanta" Ende vorigen Jahres gestartet hatte, ein Übergabe-Abkommen mit Kenia. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums hat die Fregatte "Rheinland- Pfalz", auf der die Piraten seit Dienstag festgehalten werden, bereits Kurs auf die kenianische Hafenstadt Mombasa genommen.

Der Haftbefehl bedeute "nicht zwingend, dass hiermit auch ein Strafverfahren in Deutschland durchgeführt wird", betonte Möllers. Die Staatsanwaltschaft müsse zunächst prüfen, ob das zwischen der EU und Kenia geschlossene Abkommen zur Überstellung von festgehaltenen mutmaßlichen Piraten "Anlass zu einer Einstellung des Verfahrens" geben könnte. Zu diesem Komplex habe das Bundesjustizministerium der Behörde am späten Abend Informationen übermittelt, die noch geprüft werden müssten.

Die Anklagebehörde sei der Auffassung, dass die Grundlage für ein Verfahren gegen die Seeräuber in Deutschland gegeben sei, hieß es am Abend zunächst nach ZDF-Informationen unter Berufung auf Bundeswehrkreise. Der Deutschen Presse-Agentur (dpa) wurden entsprechende Pläne der Hamburger Staatsanwaltschaft aus der Regierung bestätigt. Der Behörde in der Hansestadt wurden inzwischen auch die Namen der Piraten bekannt. Die Bundeswehr hatte die ihr verfügbaren Beweismittel an die Staatsanwaltschaft übergeben.

Seeräuber könnten Asyl beantragen

Falls es zum Verfahren in Deutschland kommt, würde nach Angaben des Bundesjustizministeriums die Bundespolizei die Piraten aus Dschibuti abholen und nach Deutschland bringen. In dem Land am Horn von Afrika hat die deutsche Marine ihren Einsatzhafen. Theoretisch können die Seeräuber dann Asyl beantragen.

Die in der Bundesregierung für den Umgang mit den Piraten zuständigen vier Ministerien (Inneres, Äußeres, Verteidigung und Justiz) standen in engem Kontakt, um eine Entscheidung zu treffen. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Jens Plötner, hatte betont, die Hamburger Staatsanwaltschaft fälle ihren Beschluss in "voller Autonomie".

Derzeit warten bereits 16 von den USA ergriffene Piraten auf ein Verfahren in Kenia. Aus Militärkreisen war zu erfahren, dass in bisher 36 Fällen Piraten versucht haben, Schiffe am Horn von Afrika zu kapern. Aktiv seien 18 Angriffe abgewehrt worden. Bei den anderen Fällen habe meistens schon das Erscheinen eines Bordhubschraubers gereicht, um die Seeräuber von ihren Plänen abzubringen. (küs/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false