ERMITTLUNGEN: Sachsen bleibt dran
Generalbundesanwältin Monika Harms schaltet sich nicht in die Ermittlungen zur sächsischen Korruptionsaffäre ein. Die vom Verfassungsschutz übermittelten Unterlagen ließen keine „Anhaltspunkte für die Verfolgungszuständigkeit“ der Bundesanwaltschaft zu.
Generalbundesanwältin
Monika Harms schaltet sich nicht in die Ermittlungen zur sächsischen Korruptionsaffäre ein. Die vom Verfassungsschutz übermittelten Unterlagen ließen keine „Anhaltspunkte für die Verfolgungszuständigkeit“ der Bundesanwaltschaft zu. Zudem sei zweifelhaft, „ob die übermittelten Erkenntnisse überhaupt einen Anfangsverdacht für die Existenz einer kriminellen Vereinigung belegen können“. Damit bleiben die Ermittlungen in den Händen der sächsischen Justiz. AFP
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