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Sebastian Edathy.

© dpa

Ermittlungen wegen Kinderpornografie-Verdacht: Medienbericht: Edathy hat Verfassungsbeschwerde eingelegt

Der ehemalige SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy hat offenbar Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er wehrt sich gegen die Durchsuchungsbeschlüsse, die wegen des Verdachts auf strafbares, kinderpornografisches Material erlassen wurden.

Der mit neuen Kinderpornografie-Vorwürfen konfrontierte ehemalige SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy hat laut „Spiegel“ eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht wehre er sich gegen im Februar erlassene Durchsuchungsbeschlüsse, schreibt das Nachrichtenmagazin. Mit einer Beschwerde beim Landgericht Hannover war Edathy Anfang April gescheitert.
Die Ermittler hätten „zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen“, sagte Edathys Anwalt Christian Noll. Sie hätten „aus einem nicht strafbaren Verhalten, nämlich den viele Jahre zurückliegenden Bestellungen in Kanada, auf das aktuelle Vorliegen einer Straftat geschlossen“. Ein solcher Schluss sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig. „Die ergangenen Beschlüsse sind daher verfassungswidrig.“

Zu den Ermittlungen des Landeskriminalamts Niedersachsen, dass er sich auch strafbare kinderpornografische Bilder beschafft habe, wollte sich Edathy dem Bericht zufolge nicht äußern.

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