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„Ich stehe zur Energiewende“, sagt Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU). Das Foto zeigt ihn vor dem ersten kommerziellen Windpark in Kaiser-Wilhelm-Koog in Schleswig-Holstein während seiner Sommertour. Eine EEG-Reform vor der Wahl ist kaum möglich, aber er will die Zeit wenigstens für die Debatte nutzen. Foto: Marcus Brandt/pa/dpa

© dpa

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Energiewende mit Haltbarkeitsdatum

Umweltminister Altmaier hat sein Konzept für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgelegt. Er will eine breite Basis für die Energiewende schaffen und das Fördergesetz im Konsens ändern. Doch Konflikte mit der FDP sind vorprogrammiert.

„Unmöglich“ sei es nicht, noch vor der Bundestagswahl eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zustande zu bringen, sagt Umweltminister Peter Altmaier (CDU). Aber „sehr wahrscheinlich“ auch nicht. Mit elf Tagen Verspätung hat Altmaier den von ihm für Ende September angekündigten „Verfahrensvorschlag“ zum EEG vorgelegt. Würde die Debatte geführt, wie er es sich vorstellt, könnte nach der Bundestagswahl ein konsensfähiger Gesetzentwurf über die Förderung erneuerbarer Energien beschlossen werden.

Die meisten Fragen lässt Altmaier offen. Er legt sich lediglich auf ein paar Grundsätze fest. So will er nach dem Vorbild der Solarförderung auch für die anderen erneuerbaren Energien Mengengrenzen setzen, von denen an der Ausbau nicht mehr gefördert wird. Die Solarförderung endet nach Einschätzung des Öko-Instituts voraussichtlich 2015, weil dann das Ausbauziel von 52 Gigawatt Solarleistung erreicht sein dürfte. Der Ausbau der Fotovoltaik darüber hinaus findet statt, ohne dass die Stromkunden ihn extra bezahlen. Ähnliche Vereinbarungen erhofft sich Altmaier für Windstrom an Land und im Meer sowie für Biogas. Zudem will er den Ausbau verstetigen. Er schlägt Ausbauziele vor, die per Gesetz festgelegt werden müssten. Bis 2020 hatte die Bundesregierung einen Anteil von 35 Prozent erneuerbarer Energien am Stromverbrauch geplant. Da dieser Wert sehr wahrscheinlich überschritten wird, will Altmaier das Ziel auf 40 Prozent anheben. Über fest definierte Zwischenziele soll der Anteil bis 2050 auf 80 Prozent steigen.

Die zweite Festlegung Altmaiers ist ein Bekenntnis zu einer technologiespezifischen Förderung. Altmaier will „technologischen Fortschritt“ bei verschiedenen Erzeugungsarten ermöglichen. Er nennt das „technologieoffen“. Die FDP fordert dagegen ein sogenanntes Quotenmodell, das dadurch preissenkend wirken soll, dass nur noch die billigste erneuerbare Energie eingekauft wird, nämlich an Land erzeugter Wind.

Aus Altmaiers Sicht sollte ein reformiertes EEG den Ausbau „regional steuern“ können, ihn mit dem Netzausbau abstimmen und zudem Versorgungssicherheit ermöglichen. Dazu braucht der Umweltminister nicht nur die Zustimmung im Bundestag, sondern auch einen Konsens mit den Bundesländern, deren Ausbaupläne sowohl bei der Quantität wie beim Tempo teilweise deutlich über denen des 2011 beschlossenen Energiekonzepts der Bundesregierung liegen. Altmaier hofft auf einen Konsens über die Förderung erneuerbarer Energien - mithilfe von fünf öffentlichen Veranstaltungen samt Internetdialog und einer persönlichen Beratergruppe, die er demnächst berufen will. Am Ende soll er in ein Gesetz münden, das „fünf oder sechs Jahre hält“.

Allerdings lässt sich das EEG nicht isoliert von der Debatte über den gesamten Strommarkt reformieren. Die aktuelle Preisbildung an der Strombörse führt aber nicht dazu, dass erneuerbare Energien aus der Nische zur Vollversorgung heranwachsen können. Dafür ist Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) zuständig. Die FDP will sich im Wahlkampf als Abwicklerin des EEG profilieren und Röslers Ministerium arbeitet am Thema Strommarkt mit einem deutlich längeren Zeithorizont als Altmaier an der EEG-Reform.

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