zum Hauptinhalt

Politik: Erst prüfen, dann untersuchen

Die SPD hat Zweifel, ob der Lügenausschuss mit dem Grundgesetz vereinbar ist – das verschafft ihr vor den Landtagswahlen Zeit

Von Robert Birnbaum

Verstößt der von der Union geplante Lügen-Untersuchungsausschuss des Bundestages gegen das Grundgesetz? Die Frage, bisher eher beiläufig behandelt, rückt in den Mittelpunkt des Streits um das Gremium. Die SPD hat, kaum dass die CDU/CSU-Fraktion am Montagabend den Ausschuss und den Untersuchungsauftrag beschlossen hat, die Beratung der Verfassungsfrage im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages beantragt. Damit hat sich der Plan der Union erledigt, den Ausschuss schon am Donnerstag mit ihrem Minderheitenrecht im Bundestag durchzusetzen. Und genau das ist der Sinn der Sache. Der designierte SPD-Obmann Dieter Wiefelspütz versichert zwar, die SPD wolle keine „substanziellen Verzögerungen“ – aber zwei, drei Wochen könne die Prüfung dauern, eventuell sei auch eine Anhörung von Experten nötig. Dann ist Weihnachten, der Ausschuss käme also vor den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen kaum mehr zum Arbeiten.

Den Ansatzpunkt für diese Verzögerung liefert das neue Untersuchungsausschussgesetz. Dort sind einerseits die Rechte der Minderheit massiv gestärkt: Ein Viertel der Mitglieder des Bundestages genügt, um einen solchen Ausschuss durchzusetzen. Die Antragsteller haben auch die Herrschaft über den Untersuchungsauftrag. Die Regierungsmehrheit kann ihn nicht einfach ändern oder erweitern. Nur in einem Punkt kann sie die Untersuchung ausbremsen. „Der Untersuchungsausschuss ist zulässig im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Bundestages“, heißt es nämlich im Paragrafen eins des Gesetzes. Glaubt der Bundestag mehrheitlich, dass Punkte im Untersuchungsauftrag dem Grundgesetz widersprechen, darf er die Untersuchung beschränken – der Minderheit bleibt dann nur die Beschwerde beim Verfassungsgericht.

Zweifel daran, dass der Untersuchungsauftrag verfassungsfest ist, begründet Wiefelspütz mit den Grenzen des Parlaments: Es dürfe nicht „den Kernbereich der Willensbildung in der Regierung“ ausforschen. Was einzelne Beamte ihren Chefs an Informationen geliefert hätten, dürfe man schon ermitteln – aber wie ein Kabinettsmitglied, also wie Finanzminister Hans Eichel, dann zu seinen Entscheidungen und Einschätzungen komme, sei für den Bundestag tabu. Ob der von der Union formulierte Antrag dieses Kriterium verletzt, mag Wiefelspütz nicht voraussagen. Der Geschäftsordnungsausschuss berate „ergebnisoffen“. Ein Ergebnis könne aber sein, dass der Untersuchungsauftrag durch Erweiterung verfassungsfest gemacht werde. Der SPD-Mann hat dafür klare Wünsche: Es sei doch gewiss sinnvoll, wenn um Zahlen und Fakten gestritten werde, „auch mal einen Ministerpräsidenten“ anzuhören, was er denn so vor dem Wahltag gewusst habe. Historische Vergleiche mag Wiefelspütz aber nicht ziehen, schon um den Ausschuss „kompakt“ zu halten: „Wir werden die ’blühenden Landschaften’ Helmut Kohls nicht besichtigen wollen.“

Eine Ausweitung des Auftrags auch auf ihre eigene Wahlkampf-Führung indes ist genau das, was die Union nicht will. „Es geht nicht um Länderminister“, sagt Fraktionsgeschäftsführer Volker Kauder – so wenig wie um reine Wahlkampfsprüche. Es gehe nur darum, ob Mitglieder der Bundesregierung dem Bundestag die ganze Wahrheit gesagt hätten. Dieses „nur“ aber ist eben genau das, was der SPD nicht passt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false