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Politik: Erziehung muss sein

Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß? Mit dieser Frage hatte der Juristentag vor dem Hintergrund spektakulärer Kriminalfälle eine lebhafte Diskussion hervorgerufen.

Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß? Mit dieser Frage hatte der Juristentag vor dem Hintergrund spektakulärer Kriminalfälle eine lebhafte Diskussion hervorgerufen. Am Donnerstagnachmittag haben die Experten auf der Fachtagung befunden: Ja, es ist zeitgemäß. Das entsprechende Gesetz habe sich bewährt, urteilten sie mit klarer Mehrheit, und bedürfe nur einzelner Korrekturen. Abgelehnt hat das Gremium die umstrittene These des vom Juristentag beauftragten Gutachters Hans-Jörg Albrecht vom Max-Planck-Institut in Freiburg. Er hatte gefordert, die Erziehung als Leitgedanken jugendrechtlicher Sanktionen aufzugeben. Nach seiner Ansicht habe sich dieses Ziel bei der Bemessung und Auswahl der Strafen zu Lasten der Jugendlichen ausgewirkt. Ohne eine Gegenstimme sprach sich der Juristentag dafür aus, die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren beizubehalten.neu

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