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Politik: EU billigt deutsches Ausländerrecht

Von Thomas Gack, Brüssel, und Hans Monath, Berlin Die EU-Kommission hat im Mai im dritten Anlauf einen neuen Vorschlag zur Familienzusammenführung von Ausländern vorgelegt. Nach Vitorinos ursprünglichem Richtlinien-Vorschlag sollten Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU ihre engsten Familienangehörigen zu sich in die EU holen dürfen, sofern sie Aussicht auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Mitgliedstaat haben.

Von Thomas Gack, Brüssel,

und Hans Monath, Berlin

Die EU-Kommission hat im Mai im dritten Anlauf einen neuen Vorschlag zur Familienzusammenführung von Ausländern vorgelegt. Nach Vitorinos ursprünglichem Richtlinien-Vorschlag sollten Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU ihre engsten Familienangehörigen zu sich in die EU holen dürfen, sofern sie Aussicht auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Mitgliedstaat haben. Der ursprüngliche Brüsseler Vorschlag sah vor, dass minderjährige Kinder unter 18 Jahren ihren Eltern in die EU nachziehen dürfen.

Mit diesem relativ liberalen Vorschlag traf Vitorino jedoch im entscheidenden EU-Ministerrat auf Widerstand. Vor allem Bundesinnenminister Schily sprach sich gegen die großzügigen Brüsseler Pläne aus. Nur wenn die Kinder von Ausländern in frühem Alter nach Deutschland kommen und hier möglichst früh die Sprache lernen, sei, so argumentiert man in Berlin, eine reibungslose Integration möglich. Nur so könne der gegenwärtig offenbar üblichen Praxis entgegengetreten werden, wonach viele Kinder von moslemischen Ausländern in den jeweiligen Heimatländern auf streng orthodoxe oder gar fundamentalistische Weise erzogen werden, um dann kurz vor ihrem 18. Geburtstag von ihren Angehörigen nach Deutschland geholt zu werden - in vielen Fällen dann offenbar nicht mehr bereit zur Integration in die deutsche Gesellschaft.

Nach dem nun von Vitorino vorgeschlagenen Richtlinien-Entwurf können die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wie sie es mit dem Nachzugsalter der Ausländerkinder halten und was sie als nachzugsberechtigte ,,Kernfamilie“ bezeichnen. Im Grundsatz bleibt Vitorino zwar bei der Nachzugserlaubnis für „minderjährige Kinder“ - Kinder unter 18 Jahren. Eine Ausnahmebestimmung erlaubt den Mitgliedstaaten aber, bei einem Kind über zwölf Jahren ,,zu prüfen, ob es ein in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenes Integrationskriterium erfüllt.“ Ist dies nicht der Fall, kann der Nachzug verweigert werden.

In Berlin kommentierte der Sprecher der Bundesbeauftragten für Ausländerfragen, Bernd Knopf, den neuen Richtlinien-Entwurf mit den Worten, der von EU-Kommissar Vitorino vorgeschlagene Kompromiss sei „durchaus tragbar". Das von der rot-grünen Koalition verabschiedete Einwanderungsgesetz macht den Nachzug von Angehörigen ab zwölf Jahren von Sprachkenntnissen abhängig. Weil die neue Regel nur wenige Fälle betrifft, würden sich ihre Auswirkungen „in Grenzen halten“, sagte der Sprecher.

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