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Nacktscanner

© dpa

EU: Die Kommission geht um

Rauchverbot, Nacktscanner, VW-Gesetz – die EU macht wieder von sich reden. Aber wird die Brüsseler Behörde ihren Aufgaben gerecht?

Mein Ziel ist es, die Arbeitnehmer in ganz Europa so gut wie möglich zu schützen. Das geht am besten mit einer einheitlichen Regelung.“ Mit diesem Satz hat EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla nochmals seinen Vorstoß für ein strenges EU-weites Rauchverbot in öffentlichen Räumen und Gastwirtschaften begründet. Es sei vertraglich geregelt, dass die EU-Kommission die Maßnahmen der Mitgliedstaaten beim Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterstützen und ergänzen könne, fügte der Kommissar noch hinzu.

Dabei hat es in Deutschland gerade erst eine lange Debatte mit nachfolgender Gesetzgebung samt begleitender Verfassungsgerichtsentscheidungen gegeben – mit dem Ergebnis, dass nun bundesweit zwar nicht ganz einheitliche, aber ähnliche Regelungen in Kraft sind, die dem Grundgesetz und den Landesverfassungen gemäß sind. Und nach der Korrektur in Bayern konnte man davon ausgehen, dass zwar nicht allgemeine Zufriedenheit, aber ein gewisser Konsens und Rechtsfrieden hergestellt sind. Nun droht eine neue Runde, ausgehend von Brüssel. Aber welchen Wert haben dann Parlamentsentscheidungen in Deutschland noch? Und was haben deutsche Richter noch zu sagen?

Der drohende Eingriff der EU ist nicht der einzige Fall, in dem aktuell die deutsche Rechtslage von Brüssel her infrage gestellt wird. Seit längerem schwelt ein Streit zwischen der EU und der Bundesrepublik über das VW-Gesetz. Mit diesem Gesetz wird dem Land Niedersachsen eine Ausnahmerolle beim Wolfsburger Autokonzern eingeräumt, das kein anderer Aktionär in deutschen Unternehmen besitzt. Die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof (EuGH), die Hüter der europäischen Binnenmarktordnung, sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung und haben das alte VW-Gesetz kassiert. Darauf hat der deutsche Gesetzgeber, gegen einige Widerstände, ein neues Gesetz gemacht, das jedoch in Brüssel wiederum als Benachteiligung anderer Autohersteller empfunden wird. Demnächst entscheidet erneut der EuGH. Sehr umstritten war in Deutschland auch die Brüsseler Antidiskriminierungsrichtlinie. Und 2005 wurde auch mit Blick auf EU-Vorgaben (und auf Betreiben der Privatbanken) der Sonderstatus der deutschen Landesbanken und Sparkassen weitgehend abgeschafft. Sparkassen als nicht primär gewinnorientierte, dem Gemeinnutz verpflichtete Institute standen durch die staatliche Gewährträgerhaftung bis dahin unter einem besonderen Schutz, den die privaten Wettbewerber (zumindest vor der Finanzkrise) nicht hatten. Allerdings stand hinter den Sparkassen auch ein anderes Geschäftsmodell, das eng mit regionaler Strukturförderung zu tun hatte. Seit 2005 agieren die Sparkassen wie andere Banken auch, was möglicherweise die Schieflage einiger Landesbanken erklärt.

Ein aktuelles Beispiel für die Zuständigkeitsfülle, die Brüssel mittlerweile besitzt, ist die Debatte um den Einsatz von „Nacktscannern“ an Flughäfen. Die sind in einigen Ländern zwar schon länger im Testbetrieb, aber es war Brüssel, das nun sozusagen die EU-weite Freigabe erteilte – ob das einzelne Mitgliedstaaten nun für gut oder schlecht halten.

Umstritten ist zudem die EU-Praxis der „offenen Koordinierung“, mittels derer die Brüsseler Kommission auch dort lenkend tätig wird, wo sie keine Zuständigkeit hat. Durch Leit- und Aktionspläne soll es auch auf Gebieten wie der Sozial-, Gesundheits- oder Bildungspolitik zu einer größeren Integration – sprich: Vereinheitlichung – innerhalb der EU kommen. Vertraglich geregelt ist dieser informelle Prozess allerdings nur für die Beschäftigungspolitik. afk/ame

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