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Politik: EU-Erweiterung: Aber nur auf Probe

Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministers im Rahmen der EU-Ost-Erweiterung auch die Niederlassungsfreiheit befristet einzuschränken, haben am Montag zu Irritationen über den europapolitischen Kurs der Bundesregierung geführt. In einem Interview mit der "Welt" hatte Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) gesagt: "Ähnlich wie bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit sollte man eine eingeschränkte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit für Unternehmen und Beschäftigte beantragen, die aus den östlichen Beitrittsländern kommen wollen.

Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministers im Rahmen der EU-Ost-Erweiterung auch die Niederlassungsfreiheit befristet einzuschränken, haben am Montag zu Irritationen über den europapolitischen Kurs der Bundesregierung geführt. In einem Interview mit der "Welt" hatte Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) gesagt: "Ähnlich wie bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit sollte man eine eingeschränkte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit für Unternehmen und Beschäftigte beantragen, die aus den östlichen Beitrittsländern kommen wollen." Auf Nachfrage hieß es im Wirtschaftsministerium, der Vorschlag könnte mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen wünschenswert sein, ein entsprechender Vorstoß der Regierung sei aber nicht zu erwarten.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Klaus Zimmermann, sagte, offenbar habe die Regierung erst jetzt die Brisanz für die Arbeitsmärkte erkannt. Politisch halte er das Begehren für chancenlos. Das DIW rechnet damit, dass in den ersten zehn Jahren nach der EU-Ost-Erweiterung jährlich bis zu 200 000 Menschen nach Deutschland kommen, von denen nur 30 bis 40 Prozent erwerbstätig sind.

Bei seiner Weidener Rede hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder im vergangenen Dezember sein Fünf-Punkte-Konzept zur Freizügigkeit vorgestellt. Das Konzept sieht unter anderem eine Übergangsfrist mit einer Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für sieben Jahre vor und für die Dauer der Übergangsfrist eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit insbesondere in der Bauwirtschaft und im Handwerk. Von einer Einschränkung der Niederlassungsfreiheit war bislang nicht die Rede.

Bisher hat die Bundesregierung lediglich die vage Hoffnung, sich mit ihrem Ziel, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für sieben Jahre zu befristen, in Brüssel durchsetzen zu können. Eine befristete Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit zu erreichen, wäre noch schwieriger. Denn dazu müsste außerdem das bereits in fünf Fällen - mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn - abgeschlossene Verhandlungskapitel Dienstleistungsfreiheit wieder aufgeschnürt werden. Mit drei weiteren Ländern - Lettland, Litauen und der Slowakei - steht ein Abschluss bevor.

Weil das politisch nicht opportun ist, wird nun geprüft, entsprechende Schutzklauseln im Verhandlungskapitel Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verankern. Dadurch könnte vermieden werden, dass eine Übergangsregelung bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch die unbeschränkte Dienstleistungsfreiheit unterlaufen würde. Regierungskreise gehen davon aus, dass es der schwedischen Ratspräsidentschaft noch vor dem Gipfel in Göteborg gelingt, einen entsprechenden Konsens herbeizuführen.

Martina Ohm

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