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EU-Justiz: Deutsche Führerschein-Regelungen in der Kritik

Deutschland muss seine Praxis bei der Vergabe und Anerkennung von Führerscheinen voraussichtlich ändern. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof kritisierte einige der deutschen Regelungen zum Führen von Bussen und leichten Lastzügen.

Luxemburg/Brüssel (12.05.2005, 17:15 Uhr) - Sie verstießen gegen die europäische Führerscheinrichtlinie, hieß es beim EuGH in Luxemburg. Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt seien.

Nun müssen die EuGH-Richter endgültig über den Fall entscheiden. Ihr Urteil wird in einigen Monaten erwartet. In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts.

Nach Ansicht von Generalanwalt Philippe Léger hat die Bundesrepublik in insgesamt fünf Punkten gegen das EU-Gesetz verstoßen. Es sei unzulässig, dass in Deutschland schon 17-Jährige im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer leichtere Lastwagen und Lastzüge bis zu 12 Tonnen (Klassen C1 und C1E) fahren dürfen. Nicht zulässig sei zudem, dass Inhaber von Führerscheinen der Klassen C1E und D (Busse) auch Busse mit großen Anhängern (DE) lenken und Lastwagenfahrer ans Steuer von Bussen ohne Fahrgäste dürften.

Gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen innerhalb der EU verstößt nach Ansicht Légers die obligatorische Registrierung von Führerscheinen aus anderen Mitgliedstaaten, wenn deren Inhaber ihren Wohnsitz in Deutschland haben und den Schein weniger als zwei Jahre besitzen. Die deutschen Behörden verpflichteten Autofahrer zudem, ihre Führerscheine aus anderen Mitgliedstaaten umzutauschen. Den Umtausch habe die Richtlinie gerade abschaffen wollen, betonte der Generalanwalt. (tso)

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