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EU-Kommision: Lockerung der Feinstaub-Richtlinie möglich

Deutsche Städte und Gemeinden können auf Aufschub bei der Umsetzung der umstrittenen europäischen Feinstaub-Richtlinie hoffen. Die EU-Kommission machte in Brüssel entsprechende Vorschläge.

Brüssel (21.09.2005, 14:56 Uhr) - Seit Anfang des Jahres müssen Städte und Gemeinden die Belastung mit gefährlichem Feinstaub begrenzen. An höchstens 35 Tagen im Jahr darf der Höchstwert überschritten werden.

Die Pläne der Kommission sehen vor, dass Städte diese Vorschrift bis zu fünf Jahre später einhalten müssen, wenn sie nachweisen können, das Ziel ernsthaft zu verfolgen. «Wir haben eine zeitliche Ausnahme vorgesehen», sagte Umweltkommissar Stavros Dimas. In manchen Gebieten gebe es beispielsweise natürliche Ursachen für zu hohe Konzentrationen mit Feinstaub. Diese seien nicht einfach abzustellen.

Diese Neuregelung ist ein Teil einer Strategie für saubere Luft, mit der die Kommission bis 2020 die Zahl der Todesfälle, die auf verschmutzte Luft zurückzuführen sind, deutlich verringern will. Den Angaben zufolge starben im Jahr 2000 in der EU 370 000 Menschen an durch Feinstaub und Ozon ausgelöste Krankheiten. Diese Zahl soll bis 2020 um 40 Prozent vermindert werden.

Die Kommission ging bei ihren Plänen auf Einwände der Industrie ein, die vor zu hohen Kosten warnte. «Das ist ein Kompromiss», sagte Dimas. Nach den Berechnungen kommen auf die Industrie Kosten in Höhe von jährlich 7,1 Milliarden Euro zu. Noch vor der Sommerpause in der Kommission favorisierte strengere Auflagen hätten gut elf Milliarden Euro gekostet. Auf der anderen Seite rechnen die Experten vor, dass die Gesundheitssysteme in der EU um jährlich 42 Milliarden Euro entlastet werden könnten, sollten die Vorschriften Recht werden. (tso/dpa)

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