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EU-Kommission: EU kennt keine Gnade für Verkehrssünder

Raser und Alkoholsünder werden Bußgeldern bei Verkehrsverstößen in anderen EU-Staaten künftig nicht mehr entgehen. Wer einen Strafzettel im Ausland bekommt, wird gnadenlos auch nach der Heimreise "vollstreckt".

Die EU-Kommission hat diesen Mittwoch einen neuen Plan zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrssündern beschlossen. Verkehrskommissar Jacques Barrot will sicherstellen, dass bei Verkehrsverstößen auch Autofahrer aus anderen Mitgliedsstaaten identifiziert werden können.

Die Europäische Union plant ein elektronisches Informationssystem in allen 27 EU-Staaten, das das Eintreiben von Bußgeldern durch einen einheitlichen Datenaustausch erleichtern soll. Das System soll Geldbußen erfassen, die wegen Alkohol am Steuer, zu schnellem Fahren, Fahren ohne Gurt oder Überfahren roter Ampeln erteilt werden. Der Staat, in dem der Autofahrer das Vergehen begangen hat, sendet die Registriernummer des Fahrzeugs an das Heimatland und erfragt alle notwendigen Informationen über den Fahrzeughalter, berichtete die Zeitung "Welt". Der Autofahrer bekommt dann eine standardisierte Anzeige in seiner Heimatsprache von dem Staat, in dem er gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat. Damit will die EU sicherstellen, dass ein deutscher Autofahrer, der etwa in Frankreich zu schnell fährt, das verhängte Bußgeld auch tatsächlich bezahlt.

Schlecht für Knöllchensünder: grenzüberschreitender Informationsaustausch

Bislang kassieren zwar einige Staaten bei Verkehrssünden ausländischer Autofahrer sofort Bußgelder, andere bei der nächsten Einreise. Die Verstöße können aber nicht im Heimatland des Autofahrers vollstreckt werden. Deutschland hat nur mit Österreich ein sogenanntes Vollstreckungshilfe-Abkommen, mit dem Vergehen deutscher Autofahrer auch bis nach Deutschland verfolgt werden können. Das geplante Gesetz, dem die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament noch zustimmen müssen, soll mit dem grenzüberschreitenden Informationsaustausch die Grundlage für eine Vollstreckung der Bußgeld-Bescheide liefern. Es ist Teil eines ganzen Bündels an Vorhaben für mehr Verkehrssicherheit in der EU.

Rechtsgrundlage für die Vollstreckung ist eine im Jahr 2003 von den Regierungen beschlossene Vereinbarung. Die EU-Justizminister hatten sich damals darauf verständigt, dass "Knöllchen" ab 70 Euro in anderen Mitgliedstaaten vollstreckt werden können. Vorgesehen war, dass die Bußgelder und Geldstrafen ab 2007 in allen EU-Staaten eingezogen werden können. (kj/AFP)

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