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EU-Menschenrechtsgericht: Türkei wegen Misshandlungen verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei zu Schmerzensgeldzahlungen in drei Fällen wegen Misshandlungen verurteilt. Unter den Opfern ist auch ein zwölfjähriger Lehrling.

Straßburg - Im Fall des Lehrlings urteilten die Straßburger Richter, Prügel für ein Kind seien "besonders schwerwiegend". Dennoch seien die beteiligten Polizisten mit einer sehr milden Strafe - sechs Monate Haft auf Bewährung - davongekommen. Derart milde Strafen könnten keinerlei abschreckende Wirkung haben. Dem Urteil zufolge war der Kläger im Jahre 1995 von seinem Chef, einem Werkstattbesitzer in Izmir, des Diebstahls bezichtigt und daraufhin in die Wache gerufen worden. Er soll nun 10.000 Euro Schmerzensgeld bekommen.

Ein anderer Fall betrifft eine 38 Jahre alte Frau, die der Zugehörigkeit zur verbotenen Kurdenpartei PKK verdächtigt wurde. Sie wurde im Oktober 2000 vor den Augen ihrer damals acht und elf Jahre alten Kinder in einem Gefängnishof von mehreren Wächtern und Gendarmen geprügelt und beschimpft. Ein Arzt stellte später mehrere Blutergüsse fest. Das Verfahren gegen die beteiligten Beamten wurde eingestellt. Der Frau und ihren Kindern muss die Türkei nun zusammen 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Durch Misshandlungen Geständnis erpresst

Im dritten Urteil gab der Menschenrechtsgerichtshof einem 40-jährigen Türken Recht, der derzeit wegen Zugehörigkeit zur PKK eine 18-jährige Freiheitsstrafe absitzt. Er wurde nach eigenen Angaben Ende Dezember 1992 nach seiner Festnahme im Polizeigewahrsam schwer misshandelt, bis er ein Geständnis ablegte. Im Laufe des Verhörs gestand er, an terroristischen Aktivitäten der PKK teilgenommen zu haben. Zwei Wochen später stellte ein Gefängnisarzt zahlreiche Spuren von Misshandlungen fest - Blutergüsse und Wunden am ganzen Körper. Außerdem konnte der Mann seine Schultern, Beine und Arme nicht mehr richtig bewegen.

In diesem Fall rügten die Straßburger Richter auch die Verurteilung durch einen so genannten Staatsicherheitsgerichtshof. Damit sei gegen das Grundrecht auf einen fairen Prozess verstoßen worden. Dem Mann wurden 20.000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt. (tso/AFP)

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