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Horst Köhler

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EU-Reform: Köhler billigt Vertrag von Lissabon

Trotz laufender Verfassungsklagen hat Bundespräsident Horst Köhler den Vertrag von Lissabon inhaltlich gebilligt. Damit ist er aber noch nicht völkerrechtlich verbindlich ratifiziert.

Die abschließende Unterschrift unter die Ratifikationsurkunde will Köhler erst nach dem Urteil aus Karlsruhe leisten. Damit wird kaum noch in diesem Jahr gerechnet. Der Bundespräsident habe das Vertragswerk am Mittwoch "nach intensiver Prüfung ausgefertigt", sagte sein Sprecher Martin Kothé in Berlin. Der Bundespräsident habe bei der rechtlichen Prüfung des Vertrags "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken" gehabt, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten, so Köhlers Sprecher weiter.

Der EU-Reformvertrag war von Bundestag und Bundesrat mit verfassungsändernden Mehrheiten verabschiedet worden. Köhlers inhaltliche Billigung der Texte nach mehrmonatiger Prüfung gilt als politisches Signal dafür, dass auch das deutsche Staatsoberhaupt zur Reform der EU steht. Zuletzt hatte sich Köhler bei den Feiern zur deutschen Einheit am 3. Oktober in Hamburg für eine deutsche Führungsrolle bei der weiteren Integration der EU ausgesprochen.

Alle EU-Staaten müssen dem Vertrag zustimmen

Seit der Volksabstimmung in Irland gegen den Lissabon-Vertrag liegt der Reformprozess auf Eis. Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen bei ihrem Gipfel in der kommenden Woche in Brüssel mit Irland darüber beraten, wie die Reform der Union noch gerettet werden kann. Dazu müssen alle EU-Staaten den Vertrag billigen. Die Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Diether Dehm (Linke) hatten Verfassungsbeschwerden gegen den Vertrag eingereicht. Die Linksfraktion erhob zusätzlich Organ-Klage. Die Kläger sehen die Rechte der Abgeordneten mit der EU-Reform beschnitten und halten den gesamten Vertrag für verfassungswidrig. Wegen der beantragten einstweiligen Verfügung hatte Köhler auf Bitten des Karlsruher Gerichts mitgeteilt, dass er vor einem Urteil die Ratifikationsurkunde des Vertrags nicht unterzeichnen werde.

Ratifiziert und damit völkerrechtlich gültig wird ein internationaler Vertrag erst, wenn er vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend an einem international vereinbarten Ort hinterlegt wird. Im Falle des EU-Vertrags von Lissabon ist das Rom. Der in Lissabon geschlossene EU-Reformvertrag sieht als wichtigste Neuerungen unter anderem vor, dass für jeweils zweieinhalb Jahre ein EU-Ratspräsident gewählt wird. Zudem soll ein "Hoher Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik" die Aufgaben eines Außenministers übernehmen. Von 2017 soll demnach bei Abstimmungen die doppelte Mehrheit nach Anzahl der Staaten und Bevölkerungszahl gelten. Die Innen- und Justizpolitik wird stärker zum Gemeinschaftsrecht. (sg/dpa)

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