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EU-Reform: Tschechische Replik

Die Regierungskrise in Prag bedroht den Ratifizierungsprozess des EU-Vertrags von Lissabon. Welche Konsequenzen hätte eine Ablehnung des Reformabkommens durch den Senat in Tschechien?

Mirek Topolanek gab sich am Tag danach gelassen. „Die tschechische EU-Ratspräsidentschaft wird weiterarbeiten wie bisher“, erklärte der gestürzte tschechische Regierungschef am Mittwoch im Straßburger Europaparlament. Doch kaum einer im Plenum nahm ihm das ab. Und der konservative Politiker räumte mit Blick auf den EU-Reformvertrag auch ein, dass ein „rechtliches Vakuum“ drohe. Tschechien ist neben Irland der einzige EU- Staat, in dem die Ratifizierung des Lissabonner Vertrags noch ungewiss ist. Das Parlament hat das Werk bereits ratifiziert, nun liegt es beim konservativ dominierten Senat, der im Moment mehrheitlich sehr wahrscheinlich dagegen stimmen würde. Topolanek war am Dienstag knapp über ein Misstrauensvotum gestolpert. Grund war die Kritik an seinen Maßnahmen gegen die Wirtschaftskrise.

Topolanek wird zwar aller Voraussicht nach bis zum Ende der EU-Präsidentschaft am 30. Juni kommissarisch die Regierungsgeschäfte in Prag weiter führen – geduldet von den Sozialdemokraten, die ihn stürzten. Dabei wird aber der Einfluss des europaskeptischen Staatspräsidenten Vaclav Klaus deutlich zunehmen. Klaus wird anschließend auch einen neuen Regierungschef ernennen.

Europapaabgeordnete zeigten sich am Mittwoch besorgt. Sie fürchten, dass die Regierungskrise in Tschechien das endgültige Aus für den Lissabonner Vertrag bedeuten könnte. „Ich mache mir große Sorgen“, sagte etwa der CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok. Mit dem Verlust seiner Mehrheit habe der tschechische Premier das Druckmittel auf seine eigenen europaskeptischen Parteifreunde verloren, für den Vertrag zu stimmen. „Damit hätte Präsident Klaus sein Ziel erreicht, den Vertrag endgültig zu kippen.“

Die FDP-Spitzenkandidatin für die Europawahl Silvana Koch-Mehrin sieht in der derzeitigen Situation einen Beleg für die Notwendigkeit des Lissabonner Vertrags. „Das Chaos in der tschechischen Republik zeigt, dass wir einen dauerhaften EU-Präsidenten und keine halbjährige Rotation brauchen.“ Tatsächlich würde ein Scheitern der Ratifizierung im tschechischen Senat die EU weit zurückwerfen. In 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten haben die Parlamente den Lissabonner Grundlagenvertrag schon ratifiziert. In Irland, wo im vergangenen Jahr das Referendum gescheitert war, ist inzwischen immerhin eine solide Mehrheit der Bevölkerung für den Reformvertrag. Die Entscheidung in Prag ist deshalb die wohl gefährlichste Hürde, an der Europas neuer Vertrag endgültig scheitern könnte.

Gerade in der derzeitigen Wirtschaftskrise wären die Folgen nicht nur für die Entscheidungsfähigkeit der 27, sondern auch für die weitere Demokratisierung der EU fatal. Der neue Grundlagenvertrag wird die europäische Grundrechtecharta rechtsverbindlich verankern und das EU-Parlament spürbar stärken. Er bedeutet nicht nur, dass der EU-Ministerrat zu mehr Mehrheitsentscheidungen übergehen kann und damit handlungsfähiger wird, sondern schreibt auch in deutlich mehr Fällen die Mitentscheidung des Parlaments vor. Damit würde Europas Parlament in der Gesetzgebung den Regierungen praktisch gleichgestellt – auch dies ein wichtiger Schritt zu mehr Demokratie. Außerdem würden die nationalen Parlamente mehr in die europäische Gesetzgebung eingebunden und die Bürger über Bürgerinitiativen stärker beteiligt.

Europas Volksvertreter könnten auf der Grundlage des Lissabonner Vertrags auch zum ersten Mal den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen. Die Institutionen in Brüssel und Straßburg würden schlanker, EU-Kommission und Europaparlament kleiner, und die Aufgaben könnten genauer zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten abgegrenzt werden. Erstmalig könnte auch ein Präsident des Europäischen Rats gewählt werden, der zweieinhalb Jahre im Amt bleiben könnte. Europa würde dadurch ein Gesicht bekommen und sowohl für die Bürger in der EU wie auch im Ausland besser erkennbar werden. Das Gleiche wird auch vom künftigen EU-Außenminister erwartet, der auf Betreiben der Briten zwar nicht so heißen darf, aber auch als „Hoher Vertreter für die EU-Außenpolitik“ diese Aufgabe als Chef einer EU-Diplomatie wahrnehmen wird.

Wie immer die wahrscheinlich in der zweiten Aprilhälfte anstehende Entscheidung im tschechischen Senat auch ausfallen wird – sie wird für die Europawahl zu spät kommen. Das neue EU-Parlament wird im Juni auf der Grundlage des alten EU-Vertrags von Nizza gewählt. Das bedeutet, dass in den 27 EU-Mitgliedstaaten statt 785 nur noch 736 Abgeordnete gewählt werden. Während als einziger Mitgliedstaat Deutschland mit der gleichen Abgeordnetenzahl – 99 – ins nächste Europaparlament einziehen wird, werden gerade die Tschechen durch die Anwendung der Regeln des alten Vertrags mit zwei Abgeordneten weniger in Straßburg vertreten sein.

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