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EU-Subventionen: Bund kann Länder möglicherweise haftbar machen

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am 17. Oktober darüber, inwieweit der Bund die Länder bei einer fehlerhaften Verwendung von EU-Subventionen haftbar machen kann.

Karlsruhe/Potsdam - Das kündigte das Gericht in Karlsruhe an. In dem Verfahren fordert der Bund vom Land Brandenburg rund 422.000 Euro und von Mecklenburg-Vorpommern rund 12,8 Millionen Euro. Der Bund hatte die Mittel in Erwartung der EU-Agrarförderung vorfinanziert. Die EU-Kommission schloss dann aber eine Finanzierung wegen Kontrollmängeln bei der Geldervergabe aus.

Im Falle Brandenburgs geht es um Rindfleischprämien für die Erhaltung des Mutterkuhbestandes, im Falle von Mecklenburg-Vorpommern um EU-Flächenprämien für Gärtnereibetriebe. Die Bundesregierung hatte in der mündlichen Verhandlung im Juli ihr Vorgehen verteidigt. Die Länder hätten die Kosten zu tragen, wenn ihre Verwaltungsbehörden Fehler bei der Umsetzung des von der EU festgelegten Kontrollsystems zur Verteilung der Gelder machten, argumentierte ein Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums. (tso/ddp)

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