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Blick auf den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

© dpa

EU-Zuwanderern darf Hartz IV verweigert werden: Warum das EuGH-Urteil weise ist

Deutschland darf EU-Ausländern Hartz IV verweigern. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist sinnvoll. Denn die Bedürftigkeit muss auch künftig geprüft werden können - ebenso wie bei Deutschen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Andrea Dernbach

Man kann mit gutem Recht bedauern, dass Europa noch immer kein Sozialstaat ist - und es absehbar auch nicht wird. Die daran kein Interesse haben, sind mächtiger. Solange dies aber so ist, werden die weitaus meisten Sozialleistungen Sache der Nationalstaaten sein und auf den eigenen Bürgern, Beitrags- und Steuerzahlerinnen vorbehalten bleiben. Das entbindet keinen Staat von Solidarität mit Nicht-Staatsangehörigen in Not. Dass etwa Menschen geholfen wird, die hier vor Verfolgung und Krieg Schutz suchen, sollte eine - immer noch nicht überall akzeptierte - Selbstverständlichkeit sein. Und es ist gut, dass EU-Bürger, die hier lange gelebt und gearbeitet haben, gleiche Rechte auf Unterstützung haben, wenn sie in Not geraten.

Der Fall, den jetzt der Europäische Gerichtshof verhandelte, lag aber anders. Die 25-jährige Rumänin, die in Leipzig Hartz IV für sich und ihren Sohn beantragte, hat, bisher von ihrer Schwester unterstützt, offenbar nie Versuche gemacht, sich selbst zu unterhalten: "Obwohl ihre Arbeitsfähigkeit nicht zu bestreiten ist", schreiben die Luxemburger Richter "gibt es keine Hinweise darauf, dass sie sich je um Arbeit bemüht hat."

Ein Notfall? Aus den Akten von Leipzig und Luxemburg jedenfalls lässt der Fall sich so nicht lesen. Wenn aber Bedürftigkeit nicht mehr geprüft werden darf - und diese Prüfung gilt schließlich auch für Deutsche - führt sich Hilfe ab absurdum. Und das Recht auf Freizügigkeit der EU-Bürger dürfte in Zukunft noch stärker unter Beschuss geraten, wie die jüngste Attacke des britischen Premiers darauf zeigt.

Dass alle EU-Bürger - und nicht nur sie - in allen Teilen Europas eine bessere Zukunft suchen dürfen, ist eines der wichtigsten Versprechen der Union. Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zugunsten des europäischen "pursuit of happiness" gesprochen. Ein weises Urteil, auch deshalb, weil es nicht denen Munition liefert, die überall "Sozialtouristen" wittern. Der Einzelfall ist auch nach dem heutigen Urteil weiter zu prüfen. Will sagen: Wer hier tatsächlich nicht für sich selbst sorgen kann, wer Hilfe braucht, der soll sie bekommen.

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