zum Hauptinhalt

Politik: EuGH: Europas Recht soll schneller werden

Eine Niederländerin, vier Schafe und zwei Ziegen beschäftigen in diesen Wochen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Es geht zwar nur um ein paar Haustiere - aber für das Gericht, das sich sonst auch schon einmal jahrelang mit europäischen Wettbewerbsverfahren herumschlägt, ist der Rechtsstreit von Frau Jippes aus Holland von grundsätzlicher Bedeutung.

Eine Niederländerin, vier Schafe und zwei Ziegen beschäftigen in diesen Wochen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Es geht zwar nur um ein paar Haustiere - aber für das Gericht, das sich sonst auch schon einmal jahrelang mit europäischen Wettbewerbsverfahren herumschlägt, ist der Rechtsstreit von Frau Jippes aus Holland von grundsätzlicher Bedeutung. Tierschutz, Verhältnismäßigkeit der Mittel, die Impfpolitik der EU - all dies steht auf dem Prüfstand. Vor allem aber will das EuGH anhand des Falles von Frau Jippes den Beweis erbringen, dass das Gericht auch schnell urteilen kann. Noch vor der Sommerpause soll die Niederländerin erfahren, ob sie sich auf dem Höhepunkt der Maul- und Klauenseuche zu Recht gegen eine Zwangsimpfung ihrer Tiere wehren konnte.

Schnelle Urteile sollen künftig beim Europäischen Gerichtshof keine Seltenheit mehr sein, wie Kurt Riechenberg, der Kabinettschef des Gerichtshofs-Präsidenten, am Donnerstag in Berlin erklärte. Darüber hinaus sieht der Vertrag von Nizza, den die Staats- und Regierungschefs der EU im vergangenen Dezember aushandelten, eine Neuordnung der Instanzen vor. In den kommenden fünf Jahren soll beim EuGH eine neue Eingangsinstanz geschaffen werden, mit deren Hilfe die übergeordneten Instanzen - das Gericht erster Instanz und der Europäische Gerichtshof - entlastet werden. Die Eingangsinstanz soll künftig unter anderem Streitfälle zwischen Bediensteten und Institutionen sowie Marken- und Patentrechtsverfahren klären. Der Großteil der Fälle wird in Zukunft am Gericht erster Instanz verhandelt, während der Europäische Gerichtshof zu einer Art Verfassungsgericht mutieren würde.

Nach dieser Neuordnung der Instanzen würde es für Unternehmen wie VW künftig auch schwerer, eine Entscheidung des Gerichts erster Instanz beim EuGH anzufechten. Beim EuGH ist derzeit ein Revisionsverfahren anhängig, das der Wolfsburger Konzern angestrengt hat. Das Gericht erster Instanz hatte ein Rekord-Bußgeld in der Höhe von 176 Millionen Mark gegen den VW-Konzern verhängt, dessen italienische Vertragshändler ausländischen Kunden den Autokauf unmöglich machten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false