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Am Dienstag wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung erwartet.

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EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Gegner der umstrittenen EU-Richtlinie können hoffen

Der Europäische Gerichtshof entscheidet heute über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. In der großen Koalition ist das Thema umstritten. Auf Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Mazière (CDU) kommt einiges zu.

Seit Jahren wird über die Vorratsdatenspeicherung debattiert, und sie spaltet auch die deutsche Politik. Vor allem Innen- und Netzpolitiker stehen sich dabei gegenüber. An diesem Dienstag könnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Streit in seine endgültige Bahn lenken, wenn das Luxemburger Gericht über die entsprechende EU-Richtlinie entscheidet.

2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in ihrer hierzulande geltenden Form für verfassungswidrig erklärt. Grund: die Streubreite des Eingriffs, die zu einem Einschüchterungseffekt führe. Zudem war den Richtern nicht geheuer, wie sicher die Datensammlung in der Hand Privater verwaltet wird. Das Urteil war, obwohl es so aufgefasst wurde, kein grundsätzliches Nein zur Richtlinie selbst; insbesondere waren die Richter mit der Sechsmonatsfrist für die Speicherung einverstanden – jedoch als Höchstfrist, nicht, wie vorgesehen, als Mindestspeicherdauer.

Die Richtlinie hätte damit auch verfassungskonform umgesetzt werden können. Unter den Klägern in Karlsruhe war jedoch auch die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die in der schwarz-gelben Koalition fortan entsprechende Vorhaben ausbremste. Parallel konnte sie auf die unionsrechtlichen Zweifel an der Richtlinie verweisen, die sich in dem nun zu entscheidenden Streit manifestierten; Kläger aus Österreich und Irland hatten ihn angestoßen.

Der politische Widerstand führte zu rechtlichen Konsequenzen. Weil der deutsche Gesetzgeber damit untätig blieb, obwohl er formal zum Handeln verpflichtet wäre, verklagte die EU-Kommission 2012 die Bundesrepublik. Es drohen Strafzahlungen.

Gutachter machte Gegnern der Vorratsdatenspeicherung Hoffnung

Im Dezember veröffentlichte der EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón seine Schlussanträge, denen man vor Gericht regelmäßig zu folgen pflegt. Die Reaktionen waren ähnlich wie nach dem Verfassungsgerichtsurteil 2010. Es klang danach, als wäre die ungewollte Richtlinie bald endgültig Vergangenheit. Denn laut Villalón droht die „erschöpfende Kartografie eines erheblichen Teils der Verhaltensweisen einer Person“. Doch tatsächlich musste das Statement die vielen Gegner des Vorhabens enttäuschen. Die Richtlinie verfolge ein „vollkommen legitimes Endziel“ und sei in dieser Hinsicht – unter bestimmten Voraussetzungen – auch verhältnismäßig.

Zu den Voraussetzungen zählt Villalón auch eine neue Obergrenze der Speicherdauer von einem Jahr statt bisher zwei Jahren. Die Richtlinie müsse insgesamt konkreter werden, genauer definieren, was „schwere Straftaten“ sein sollen, und den Schutz der Bürger vor Missbrauch regeln. Es reiche nicht aus, dies den Mitgliedstaaten zu überlassen. Praktisch bedeutsam dürfte das Urteil auch für die drohenden Strafzahlungen gegen die Bundesrepublik sein. Denn der Generalanwalt schlägt vor, dass die Richtlinie übergangsweise in Kraft bleiben soll, bis man sich über einen neuen Vorschlag verständigt hat. Damit würde Deutschland weiter umsetzungspflichtig bleiben – und theoretisch irgendwann zahlen müssen.

SPD-Politiker Klingbeil warnt vor Schnellschüssen

Entsprechend wird das Urteil in der deutschen Politik mit Spannung erwartet. Innerhalb der großen Koalition ist das Thema nicht unumstritten. Zwar gibt es im Ziel keinen echten Streit, wenngleich es auch innerhalb der SPD einige Politiker gibt, die die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ablehnen. Aber die Linie der Sozialdemokraten lautet: kürzere Speicherfristen und engere Voraussetzungen. Anfang des Jahres löste das Thema einen ersten Streit aus, als Justizminister Heiko Maas (SPD) ankündigte, erst einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, wenn das EuGH-Urteil vorliegt. In der Union drangen die Innenpolitiker aber auf eine schnellere Umsetzung. Am Ende einigten sich Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) darauf, das Urteil abzuwarten, dann aber „zügig“ einen Gesetzentwurf vorzulegen. Diese Regelung, so heißt es in beiden Ministerien, gelte.

Der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, gehört zu den Kritikern der Vorratsdatenspeicherung unter den Sozialdemokraten, und er sagte dem Tagesspiegel: „Ich habe die Hoffnung, dass der EuGH die Richtlinie kippt, aber falls nicht, mindestens Nachbesserungen einfordert.“ Klingbeil warnte davor, nach dem Urteil eine deutsche Umsetzung zu überstürzen. „Das Urteil muss man sich dann gründlich ansehen und keine Schnellschüsse abgeben, sondern man braucht die Zeit für die Debatte.“ De Maizière hatte am Wochenende seine Forderung nach einer raschen Umsetzung noch einmal wiederholt. Insofern dürfte an diesem Dienstag der Kampf um die Deutungshoheit über das Urteil beginnen.

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