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Politik: Europadebatte: "Widersprüchlich und irreführend"

Sachsens Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) hat der Bundesregierung vorgeworfen, bei der Rentenreform widersprüchlich zu handeln und die Bevölkerung in die Irre zu führen. Die veränderte Reform werde zudem nur mit einer deutlichen Erhöhung des Zuschusses aus Steuermitteln zu finanzieren und damit möglicherweise verfassungswidrig sein.

Sachsens Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) hat der Bundesregierung vorgeworfen, bei der Rentenreform widersprüchlich zu handeln und die Bevölkerung in die Irre zu führen. Die veränderte Reform werde zudem nur mit einer deutlichen Erhöhung des Zuschusses aus Steuermitteln zu finanzieren und damit möglicherweise verfassungswidrig sein. In der Bundesratsdebatte über das Rentenreformgesetz hielt er Arbeitsminister Walter Riester (SPD) vor, die Regierung habe sich von den Gewerkschaften von einem Entwurf abbringen lassen, über den in den Rentengesprächen zwischen Koalition und Opposition schon im Juni in wesentlichen Fragen ein Konsens bestanden habe. Was nun vorliege, mache "keinen Sinn mehr".

Nach dem neuen Konzept soll das Rentenniveau bis 2030 von 70 nur auf 67 statt zuvor 64 Prozent des letzten Nettolohns sinken. Biedenkopf bezeichnete es als "Irreführung", wenn diese Zahlen weiterhin benutzt würden. In Wirklichkeit werde diese so genannte Eckrente, die von 45 Jahren Vollzeiterwerb bei einem Durchschnittsverdiener ausgeht, schon heute von den wenigsten Arbeitnehmern erreicht. Stattdessen liege die Durchschnittsrente bei 59 Prozent, 2030 werde sie 53 Prozent betragen. Zu fragen sei auch, wie Geringverdienern der Konsumverzicht für die private Zusatzvorsorge nahe gebracht werden solle, wenn die Regierung gleichzeitig signalisiere, es werde sich nicht viel ändern.

"Widersprüchlich" nannte es Biedenkopf, dass die Regierung zwar die Teilzeitarbeit gesetzlich fördere, bei der Rentenreform aber weiterhin vom Vollzeiterwerb ausgehe. Werde zudem der Steueranteil an der Rentenkasse weiter erhöht, würden jene noch mehr benachteiligt, die keine Beitragsrente bezögen, aber Steuern zahlten, also vor allem die Selbstständigen. Das sei verfassungsrechtlich problematisch.

Riester nannte Biedenkopfs Kritik unberechtigt und falsch und hielt ihm vor, die Bürger zu verunsichern. Er sei weiterhin für eine Zusammenarbeit mit der Opposition offen. "Unsere Hand ist weiterhin ausgestreckt." Riester pflichtete Biedenkopf jedoch bei, dass die gesetzliche Rente allein in Zukunft nicht den gewohnten Lebensstandard sichern könne. Deshalb sollen die Versicherten künftig regelmäßig von den Rentenversicherern über ihre tatsächlichen Rentenansprüche informiert werden. Davon erhoffe er sich eine nachhaltige Wirkung zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge.

Das Teilzeitgesetz der Bundesregierung billigte der Bundesrat. Damit haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Zudem wird die Möglichkeit eingeschränkt, befristete Arbeitsverträge auch ohne Angabe eines sachlichen Grundes abzuschließen.

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