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Europäische Bankdaten: De Maizière könnte Swift stoppen

Die EU-Innenminister könnten heute ein umstrittenes Abkommen mit den USA unterschreiben, das US-Fahndern Zugang zu Bankdaten europäischer Bürger und Unternehmen gewährt. Worum geht es dabei?

Auf Thomas de Maizière kommt es an. Der Bundesinnenminister kann sich an diesem Montag im EU-Ministerrat der Stimme enthalten und das Interimsabkommen zwischen den USA und der EU über die Weitergabe der internationalen Swift-Bankdaten trotz Bedenken der Datenschützer passieren lassen. Oder er kann sein Veto einlegen.

Der CDU-Minister ist in einer schwierigen Lage. Nicht nur die Opposition will die Vereinbarung stoppen. Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und mit ihr große Teile der FDP, der Datenschutzbeauftragte, der Bundesrat und das Europäische Parlament haben Bedenken. Das Europaparlament ärgert besonders, dass der schwedische Ratspräsident noch am Montag vollendete Tatsachen schaffen will. Denn einen Tag später müsste das Abkommen mit den USA auf der rechtlichen Grundlage des Lissabon- Vertrags, der am Dienstag in Kraft tritt, abgeschlossen werden. „Dann könnten die Regierungen nicht am EU-Parlament vorbei beschließen. Wir hätten dann das Mitspracherecht“, sagt der FDP-Europaabgeordnete Alexander Alvaro.

In Brüssel verweist man auf das Sicherheitsinteresse. Das Mandat der 27 Regierungen für die Swift-Verhandlungen laufe Ende des Monats aus. Eine Rückkehr zum Ausgangspunkt würde zu Verzögerungen führen und damit zu einer gefährlichen Lücke bei der Überwachung verdächtiger Finanztransaktionen, von der terroristische Organisationen profitieren könnten. Sicherheitsexperten sind der Überzeugung, dass die Aufdeckung und Austrocknung der Finanzströme von Terrororganisationen und der organisierten Kriminalität entscheidend sei für den Schutz vor Anschlägen. Die in Berlin von der Opposition vorgebrachten Bedenken seien überdies weitgehend ausgeräumt.

Tatsächlich scheint in der deutschen Öffentlichkeit der falsche Eindruck entstanden zu sein, als ginge es bei Swift um die Überwachung aller europäischen Bankdaten und ihre bedingungslose Auslieferung an die USA. Dabei sind die deutschen und die europäischen Überweisungen nicht berührt. Lediglich die Banküberweisungen in Drittstaaten – von Berlin auf ein Bankkonto in Bogota, von Amsterdam nach Afghanistan – könnten durch Swift von den US-Behörden legal unter die Lupe genommen werden. Und das nur gezielt bei Terrorismusverdacht.

Im Entwurf des Swift-Abkommens sei ausdrücklich festgeschrieben, dass keine wahllose Filterung der Datenmengen stattfinden darf, versichern Diplomaten in Brüssel. Durch das Interimsabkommen, das auf ein Jahr begrenzt ist und später durch ein neu ausgehandeltes Abkommen ersetzt werden soll, erhalten die USA keine zusätzlichen Zugriffsrechte auf europäische Bankdaten.

Denn die US-Terrorfahnder haben schon seit 2002 Zugriff auf die Bankdaten von Swift, einer privaten Gesellschaft für Finanzdienstleistungen, deren Zentrale in Belgien sitzt. Denn Swift, die auf ihren Netzen weltweit täglich elf Millionen Zahlungen weiterleitet und die Daten von mehr als 8000 Banken aus über 200 Ländern speichert, unterhält auch in Culpeper in den USA ein Operationszentrum. Um die Daten aus Europa vor Verlust zu schützen, werden sie dort gespiegelt. Aufgrund der amerikanischen Sicherheitsgesetze konnten sich die US-Behörden deshalb den Zugang zu den weltweiten Überweisungsdaten verschaffen.

Ende des Jahres wird jedoch ein neues Zentrum von Swift bei Zürich fertiggestellt. Dort sollen die Kopien der europäischen Daten künftig gespeichert werden. Die Spiegelung in die USA wird damit unnötig, die amerikanische Swift-Zentrale vom europäischen Netz abgekoppelt. Um sich aber im weltweiten Kampf gegen den Terrorismus nicht zu schaden, sind die Europäer bereit, den US-Behörden begrenzte Zugriffsmöglichkeit auf verdächtige Überweisungsdaten zu geben.

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