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Flüchtlinge in Budapest im September 2015

© dpa/MTI/Zoltan Balogh

Update

Europäischer Gerichtshof: Auch Ungarn und Slowakei müssen Flüchtlinge aufnehmen

Ungarn und die Slowakei müssen sich auf eine juristische Niederlage am Europäischen Gerichtshof einstellen. Die Länder hatten gegen die Umverteilung von Flüchtlingen geklagt.

Ungarn und die Slowakei müssen sich nach Einschätzung eines wichtigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof an der Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU beteiligen. Generalanwalt Yves Bot empfahl am Mittwoch, die Klagen der beiden Länder abzulehnen. Meistens folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung ihres Gutachters.

Das mit Spannung erwartete Urteil dazu könnte ab September fallen (Rechtssachen C-643/15 und C-647/15). Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagen gegen den Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von bis zu 120.000 Flüchtlingen. Sie waren damals ebenso wie Tschechien und Rumänien im Kreis der EU-Staaten überstimmt worden.

Gutachter Bot weist in seiner Stellungnahme nun die Argumente der Kläger auf ganzer Linie zurück. Weder sei an der Rechtsgrundlage des Beschlusses etwas auszusetzen, noch habe es Verfahrensfehler gegeben. Es habe keine Verpflichtung für die EU-Staaten gegeben, den strittigen Beschluss einstimmig zu fassen.

Die Umverteilung sei ein geeignetes Mittel gewesen

Auch inhaltlich verteidigt Bot die Entscheidung zur Flüchtlingsverteilung in Europa. Angesichts des starken Andrangs auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Sommer 2015 sei die Übernahme von Migranten durch andere Länder ein geeignetes Mittel zur Entlastung von Italien und Griechenland gewesen.

Dass sich die Umverteilung in der Praxis nur bedingt als wirksames Mittel zur Entlastung erwiesen habe, ist laut Bot nicht relevant. Zumal ausgerechnet die Verweigerungshaltung der beiden Staaten dazu beigetragen habe: „Die Argumentation der Kläger läuft im Grunde genommen darauf hinaus, dass sie einen Vorteil daraus ziehen wollen, dass sie dem angefochtenen Beschluss nicht nachgekommen sind“, schreibt der Jurist.

„In der Tat haben die Slowakische Republik und Ungarn durch die Missachtung ihrer Umsiedlungsverpflichtungen dazu beigetragen, dass das in dem angefochtenen Beschluss festgelegte Ziel von 120.000 Umsiedlungen auch heute noch längst nicht erreicht ist.“

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