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Politik: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist Beschwerde der Eltern zurück

Der Streit um den Tod des mutmaßlichen RAF-Terroristen Wolfgang Grams, der am 27. Juni 1993 bei einer Polizeiaktion in Bad Kleinen an Schussverletzungen starb, ist juristisch abgeschlossen.

Der Streit um den Tod des mutmaßlichen RAF-Terroristen Wolfgang Grams, der am 27. Juni 1993 bei einer Polizeiaktion in Bad Kleinen an Schussverletzungen starb, ist juristisch abgeschlossen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wies die Beschwerde der Eltern von Grams gegen die Bundesrepublik Deutschland zurück, wie die Anwälte der Beschwerdeführer am Mittwoch in Wiesbaden mitteilten. Im Widerspruch zur Auffassung der Staatsanwaltschaft glauben die Eltern nicht an Selbstmord, sondern vertreten die Ansicht, dass ihr Sohn von GSG-9-Beamten ermordet wurde. Es zeige sich, dass die "staatlichen Vertuschungsmaßnahmen" erfolgreich seien, wenn die Umstände es verlangten, erklärten die Anwälte der Grams. Bei der damaligen Polizeiaktion in Bad Kleinen war der GSG-9-Beamte Michael Newrzella von Grams erschossen worden. Grams Komplizin Birgit Hogefeld wurde verhaftet und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

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