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Update

Europäischer Gerichtshof: Kreuze in Klassenzimmern kein Verstoß gegen Menschenrechte

Kruzifixe in Klassenzimmern sind nach einem letztinstanzlichen Urteil mit der Menschenrechtskonvention vereinbar. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist die Beschwerde einer Italienerin ab.

Die in Klassenzimmern staatlicher Schulen in Italien angebrachten Kruzifixe verstoßen nun doch nicht gegen Menschenrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem am Freitag veröffentlichten rechtskräftigen Urteil entschieden. Eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention liege nicht vor.

Die mit 17 Richtern besetzte Große Kammer des EGMR widersprach damit überraschend einer Entscheidung einer kleineren Kammer vom November 2009. Diese mit sieben Richtern besetzte Kammer hatte noch entschieden, dass die auf staatliche Anordnung hin aufgehängten Kreuze in den Klassenzimmern Italiens die Rechte der Schüler und der erziehungsberechtigten Eltern verletzen.

Die Große Kammer betonte nun jedoch, „dass sich nicht beweisen lässt, ob ein Kruzifix an der Wand eines Klassenzimmers einen Einfluss auf die Schüler hat, auch wenn es in erster Linie als religiöses Symbol zu betrachten ist“. Der EGMR habe im Prinzip die Entscheidungen der Staaten auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts zu respektieren. Das gelte auch für den Stellenwert, den sie der Religion beimessen, „sofern diese Entscheidungen zu keiner Form der Indoktrinierung führen“.

Im vorliegenden Fall hatte die Italienerin Soile Lautsi ihren Staat verklagt, weil sie nicht akzeptieren wollte, dass ihre beiden Söhne unter einem Kreuz an der Wand unterrichtet werden. (dapd)

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