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Anspruch oder Anspruchsdenken? Ob EU-Bürger, womöglich vom Balkan, in Deutschland Hartz IV bekommen dürfen, ist rechtlich umstritten. Foto: Marco Stepniak/imago

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Politik: Europas Entscheidung

Hartz IV für EU-Ausländer? Bundessozialrichter drängen auf ein Urteil des Gerichtshofs in Luxemburg.

Berlin - Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung darüber, ob EU-Bürger in Deutschland Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben, an die europäischen Kolleginnen und Kollegen abgegeben. Wie die Kasseler Richter am Donnerstag mitteilten, haben sie das Verfahren ausgesetzt und bitten den Europäischen Gerichtshof um sein Urteil.

Zuvor waren sich zwei Landessozialgerichte in der Frage uneins. Nachdem Richter in Nordrhein-Westfalen einen Anspruch bejaht hatten, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, dass die Kommunen in einer Notlage nur die Rückreisekosten und bis dahin erforderliche Überbrückungsleistungen zahlen müssen. Im Fall vor dem BSG ging es nun um einen Berliner Fall, konkret um eine in Bosnien geborene Schwedin und ihre Kinder. Sie hatte vom Jobcenter Berlin-Neukölln zunächst Hartz IV bekommen, die Bewilligung hob das Jobcenter aber später auf. Dagegen klagte die Frau (Az: B 4 AS 9/13 R).

Nach geltendem Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern und Arbeit suchen, kein Recht auf Fürsorgeleistungen. Das Gericht in NRW hatte entschieden, dass dieses Ausschlusskriterium nicht mehr gilt, weil die Kläger sich bereits ein Jahr in Deutschland aufhielten. In dem Bremer Fall entschied dagegen das LSG Celle, der Ausschluss von Leistungen verstoße nicht gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot. Der Gesetzgeber habe EU-Bürger bewusst davon ausgeschlossen, um Sozialtourismus zu verhindern. Vom 1. Januar 2014 an gilt auch für Rumänen und Bulgaren die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Seit geraumer Zeit gibt es eine Debatte darüber, ob dies zu „Sozialtourismus“ führen könnte und ob der Zuzug vom Balkan nicht „Armutsmigration“ sei.

Die Daten lassen diesen Schluss jedenfalls nicht ohne Weiteres zu. Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, wies in einer Studie im Sommer darauf hin, dass bisher jedenfalls das Gegenteil der Fall war:  Als nach der ersten Runde der EU-Osterweiterung Arbeitnehmerfreizügigkeit galt, seien die Arbeitslosenquoten  und der Anteil von Hartz-IV-Empfängern in Deutschland sogar gesunken – wohl auch dadurch, dass hier bereits lebende Migranten von einer irregulären in eine reguläre Tätigkeit wechseln konnten, mit allen Vorteilen für den Fiskus und die Sozialversicherung. Ob dies allerdings auch für neu zuwandernde Bulgaren und Rumänen gelte, sei „aufgrund von deren im Schnitt geringeren Qualifikation offen“, schreiben die Forscher.

Als Folge der Freizügigkeit ab Januar rechnen die Nürnberger Forscher damit, dass die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien nach Deutschland netto von 71 000 im Jahr 2012 auf 100 000 bis 180 000 Personen steigen könnte. Dabei lag bisher die Arbeitslosenquote von Bulgaren und Rumänen hierzulande deutlich unter der der übrigen nicht deutschen Bevölkerung, nämlich bei 9,6 zu 16,4 Prozent. Im Bevölkerungsschnitt liegt die Rate bei 7,4 Prozent. Ein Viertel der Neulinge vom Balkan hatte 2010 Abitur, 35 Prozent waren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Der Mediendienst Integration wies darauf hin, dass grundsätzlich 80 Prozent derjenigen, die seit Beginn der EU-Mitgliedschaft im Jahr 2007 aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland gekommen sind, einer Erwerbsarbeit nachgehen und verwies dazu auf eine Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamts durch den Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration. 22 Prozent dieser Erwerbstätigen seien hoch qualifiziert und 46 Prozent qualifiziert. Sowohl Deutschlands Wirtschaft wie die Rentenkassen profitierten stark von ihnen. mit dpa

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