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Politik: Euthanasie: Klares Nein zur Sterbehilfe

Ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe nach niederländischem Vorbild lehnen Bundesregierung und Opposition in Deutschland einstimmig ab. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sprach sich am Donnerstag im Südwestrundfunk strikt gegen die Übertragung einer entsprechenden Regelung aus.

Ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe nach niederländischem Vorbild lehnen Bundesregierung und Opposition in Deutschland einstimmig ab. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sprach sich am Donnerstag im Südwestrundfunk strikt gegen die Übertragung einer entsprechenden Regelung aus. Auch der CDU-Politiker Jochen Borchert kritisierte die in den Niederlanden verabschiedeten Bestimmungen dazu scharf.

Die Entscheidung des niederländischen Parlaments, aktive Sterbehilfe zu erlauben, sei ein "schlimmer Tabubruch", sagte Däubler-Gmelin in dem Rundfunkinterview. "Wir werden das mit Sicherheit in Deutschland nicht übernehmen", betonte die Sozialdemokratin. Die Möglichkeit aktiver Sterbehilfe bedeute eine gravierende Veränderung der Rolle des Arztes. Jeder Mensch habe ein Recht auf natürliches Sterben. Eine ärztliche Pflicht zur künstlichen Verlängerung dieses Sterbens gebe es nicht. Jeder Patient habe aber das Recht auf Betreuung auch in der letzten Phase seines Lebens.

Dabei könne durchaus auch in Kauf genommen werden, dass sich der Sterbeprozess verkürze. Aber die Entscheidung darüber, ob ein Mensch weiterleben dürfe oder getötet werde, stehe dem Arzt nicht zu. Ärztliches Wirken sei auf Helfen ausgerichtet und nicht auf töten, betonte die Justizministerin. In dieser Richtung seien auch die Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofes sehr klar, die besagten: Hilfe in der letzten Lebensphase ja - aktive Sterbehilfe nein.

Der Vorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises von CDU und CSU, Borchert, sagte in Berlin, der aktuelle Beschluss des niederländischen Parlaments legalisiere die aktive Sterbehilfe und die Selbsttötung mit Hilfe eines Arztes. Die Verabschiedung des Gesetzes bedeutet, dass die bisherige strikte Ächtung der Euthanasie nun erstmals durchbrochen werde. "Dieser Schritt ist weder ein Erfolg für die Patienten, noch ein Erfolg für die Ärzteschaft", kritisierte der ehemalige Bonner Agrarminister. Keinem Arzt sei die Durchführung des Todeswunsches zuzumuten, keinem Menschen die endgültige Entscheidung darüber: "Das niederländische Parlament hat sich einem Trend gebeugt, der dem Menschen eine absolute Freiheit über sich selbst und über andere einräumt."

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