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Georg Schmid (rechts) und sein Anwalt Nikolaus Fackler am Montag im Augsburger Gerichtssaal.

© Peter Kneffel/dpa

Ex-CSU-Spitzenpolitiker vor Gericht: Der tiefe Fall des Georg Schmid

Einst stand er als Fraktionsvorsitzender der CSU im bayrischen Landtag im Rampenlicht. Doch dann wurde bekannt, dass Georg Schmid und andere Abgeordnete Verwandte auf Staatskosten als Mitarbeiter beschäftigten.

Blass und ohne Regung sitzt Georg Schmid auf dem Angeklagtenstuhl und hört sich die minutiöse Auflistung des Staatsanwaltes an. In 262 Fällen soll Schmid Sozialabgaben für seine von ihm beschäftigte Ehefrau Gertrud vorenthalten, in 59 Fällen Steuern hinterzogen haben. Das macht einen Gesamtschaden von 348 000 Euro. Der vor dem Amtsgericht Augsburg Angeklagte hat schon einen tiefen Fall hinter sich. Noch vor zwei Jahren war er eine bedeutende Persönlichkeit in der CSU als Fraktionsvorsitzender im Bayerischen Landtag. Doch dann brach in München die Verwandtenaffäre herein. Es wurde bekannt, dass Dutzende von Abgeordneten ihre Familienangehörigen auf Staatskosten als Mitarbeiter beschäftigten oder beschäftigt hatten. Jeder Fall lag anders, das allermeiste war legal, wurde aber doch moralisch verurteilt.

An der Spitze der Affäre stand unbestritten Georg Schmid. 22 Jahre lang hatte er seine Ehefrau für bis zu 5500 Euro im Monat als selbstständige Bürokraft im heimischen Donauwörth beschäftigt. Deshalb musste er abtreten. Er verlor den Fraktionsvorsitz, er wurde genötigt, auf eine erneute Kandidatur für den Landtag zu verzichten. Schmid war in der CSU nicht mehr gern gesehen. Die Folgen seien „dramatisch“, erklärt vor Gericht Anwalt Nikolaus Fackler für seinen schweigenden Mandanten, der sonst immer so redselig die Erfolge der CSU-Politik erklären konnte: Schmid habe „Beruf und Lebensaufgabe verloren“ und nun massive Existenzangst. In der Presse war er als gieriger Abzocker beschrieben worden. Seit seinem Absturz sei er in ärztlicher Behandlung.

An der Beschäftigung der Ehefrau an sich stört sich die Staatsanwaltschaft nicht. Vielmehr aber an der Konstruktion, sie als Selbstständige zu beauftragen. Denn das spart Sozialabgaben wie etwa die Beiträge zur Rentenversicherung. So ist für die Anklage klar, dass Gertrud Schmid eigentlich „als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin“ eingestellt war. Ende vergangener Woche war die Ehefrau mit einem Strafbefehl über 13 200 Euro davongekommen, Georg Schmid zahlte 450 000 Euro an die Rentenversicherung. Ein Schuldeingeständnis sei dies aber nicht, so der Verteidiger, sondern die Begleichung eines möglicherweise entstandenen Schadens. Für Schmid geht es nun vor allem um die Pension als ehemaliger Abgeordneter und Staatssekretär. Sie bleibt ihm, wenn er weniger als ein Jahr Freiheitsstrafe erhält. Liegt sein Urteil darüber, werden die Altersbezüge gestrichen.

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