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Politik: Ex-Grenzkommandeur zu Bewährungsstrafe wegen Totschlags an innerdeutscher Grenze verurteilt

Ein Ex-Grenzkommandeur der DDR ist wegen Totschlags an DDR-Flüchtlingen vom Landgericht Neuruppin zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.Der heute 65-jährige Verurteilte habe maßgeblichen Anteil daran, dass 1964 in seinem Grenzabschnitt im Norden Westberlins ein 19-jähriger Flüchtling von Grenzsoldaten erschossen und ein 23-jähriger Flüchtling verletzt worden sei, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am Montag.

Ein Ex-Grenzkommandeur der DDR ist wegen Totschlags an DDR-Flüchtlingen vom Landgericht Neuruppin zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Der heute 65-jährige Verurteilte habe maßgeblichen Anteil daran, dass 1964 in seinem Grenzabschnitt im Norden Westberlins ein 19-jähriger Flüchtling von Grenzsoldaten erschossen und ein 23-jähriger Flüchtling verletzt worden sei, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am Montag.

Der Verurteilte, von 1963 bis 1967 Kommandeur für die Grenzsicherung zwischen Hohen und Nieder Neuendorf, hatte eine strafrechtliche Verantwortung bestritten und nahm das Urteil ohne Regung zur Kenntnis. Der Ex-Grenzkommandeur habe zwar nicht selbst die exakten Befehle für die betreffenden Schüsse gegeben, aber die Schützen auch nicht zu einem äußerst zurückhaltenden Gebrauch der Waffen aufgefordert, begründete der Richter das Urteil der Schwurgerichtskammer. Diese hatte sich auf eine entsprechende Vorschrift bezogen, die "die Festnahme oder die Vernichtung von Grenzverletzern" vorschrieb.

Mit diesem Urteil verhängte das Gericht für den Mann dasselbe Strafmaß wie für die beiden bereits rechtskräftig verurteilten Schützen. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten, gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Der Verurteilte hatte vor Gericht die Vorfälle bedauert, die Anklage gegen ihn aber als "Willkür" bezeichnet.

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