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Politik: Ex-Ministerin warnt vor Online-Razzia FDP-Politikerin verweist auf Lauschurteil von 2004

Berlin - Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat an die Koalition appelliert, auf die Online-Durchsuchung zur Terrorabwehr zu verzichten. Das Bundesverfassungsgericht habe 2004 mit dem Urteil zum Großen Lauschangriff „eine klare Linie gezogen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Montag dem Tagesspiegel.

Berlin - Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat an die Koalition appelliert, auf die Online-Durchsuchung zur Terrorabwehr zu verzichten. Das Bundesverfassungsgericht habe 2004 mit dem Urteil zum Großen Lauschangriff „eine klare Linie gezogen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Montag dem Tagesspiegel. „Im Kernbereich privater Lebensgestaltung darf überhaupt nicht gelauscht werden.“ Die Politikerin war 1995 als Ministerin zurückgetreten, nachdem sich ihre Partei dafür ausgesprochen hatte, das Abhören von Wohnräumen per Grundgesetzänderung zu erleichtern.

Schnarrenberger sagte, das Innenministerium plane mit der Online-Durchsuchung einen „zweifellos tiefen Eingriff in die Privatsphäre“ der Bürger. Es sei bisher niemandem gelungen, sicher zu definieren, was „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ sei. In seinem Urteil zum Lauschangriff hatte des Verfassungsgericht entschieden, dass privateste und intime Äußerungen nicht abgehört werden dürften. Weil die Richter dies mit der in Artikel 1 des Grundgesetzes genannten Menschenwürde begründeten, stehen Gesetzgeber und Ermittler bei der Online-Durchsuchung vor einem besonderen Problem: Die Menschenwürde ist keiner Abwägung zugänglich, sie muss absolut geschützt werden. Jede Verletzung, sei sie auch noch so gering, wäre ein Grundrechtsverstoß. Seitdem sind die Ermittler gezwungen, ihre Tonbänder abzuschalten, wenn sich verdächtige Mafiosi statt über den nächsten Coup über ihren Liebeskummer unterhalten. Der Große Lauschangriff ist dadurch drastisch geschrumpft. Für 2006 sind nur zwei Verfahren aktenkundig.

Wer online mit einem Trojaner auf Beutezug geht, belauscht indes keine Gespräche, sondern sammelt Daten. In dem automatisierten Verfahren ist die Gefahr groß, dass die Beamten mit Bombenplänen und konspirativen Mails auch privateste Post oder Dateien abgreifen. Nicht nur Leutheusser-Schnarrenberger meint, hier sei keine Trennlinie zu ziehen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) versucht es trotzdem. Er will nur mit Stichworten suchen lassen, die „nicht zur Erfassung von Inhalten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung führen“, wie es im Referentenentwurf des Gesetzes von Anfang August steht.

Ob dies dem Grundrechtsschutz genügt, ist offen. Schäubles Beamte bringen für sich eine Karlsruher Entscheidung vom Mai 2007 in Stellung. Wichtigste Aussage: Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung müsse nicht im Detail geregelt sein. Die Ermittler hätten den Schutz der Menschenwürde in jedem Einzelfall neu zu bedenken, es sei aber zulässig, Gespräche automatisch aufzuzeichnen. Im Zweifel dürften O-Töne gesammelt und einem Richter vorgelegt werden. Dies ist der Weg, den auch Schäuble mit seinen Online-Daten gehen will.Andrea Dernbach

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