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Politik: Ex-Terroristin Hogefeld bleibt in Haft

Frankfurt am Main - Die wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte ehemalige RAF-Terroristin Birgit Hogefeld kann trotz Verbüßung von 15 Jahren Haft vorerst nicht auf eine vorzeitige Entlassung hoffen. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat einen Antrag Hogefelds auf Aussetzung ihrer Reststrafe zur Bewährung abgelehnt.

Frankfurt am Main - Die wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte ehemalige RAF-Terroristin Birgit Hogefeld kann trotz Verbüßung von 15 Jahren Haft vorerst nicht auf eine vorzeitige Entlassung hoffen. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat einen Antrag Hogefelds auf Aussetzung ihrer Reststrafe zur Bewährung abgelehnt. Die Schwere von Hogefelds Schuld lasse dies nicht zu, begründete der 4. Strafsenat des OLG seine am Dienstag veröffentlichte Entscheidung. Das OLG setzte zugleich eine Mindestverbüßungszeit für die ehemalige Terroristin fest. Danach kann Hogefeld frühestens 2011 mit einer Strafaussetzung zur Bewährung rechnen. Eine vorherige Haftentlassung ist demnach nur möglich, sollte Hogefeld doch noch begnadigt werden. Ein entsprechendes Gesuch hatte Bundespräsident Horst Köhler im vergangenen Jahr abgelehnt. Zu gegebener Zeit werde über das Gesuch „von Amts wegen“ erneut befunden, hieß es damals. ddp

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