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Politik: Experte gegen größere Bannmeile

Rechtsprofessor hält bestehende Gesetze für ausreichend, NPD-Demos an Gedenkorten zu verhindern

Berlin Nach Meinung des Berliner Rechtsprofessors Ulrich Battis sollte im Kampf gegen die NPD nicht das Strafrecht geändert werden. Es sei schwierig, eine Verharmlosung des Nationalsozialismus generell unter Strafe zu stellen. „Dann wäre es auch strafbar, zu sagen: ,Hitler hat auch Autobahnen gebaut.’ Das halte ich für bedenklich“, sagte Battis, Professor an der Berliner Humboldt-Universität. Battis wird am Montag im Innenausschuss des Bundestages zum Versammlungsrecht als Experte gehört. Am Freitag befasst sich der Bundestag dann mit der Änderung des Versammlungsrechts sowie einer Änderung des „Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes“ (Bannmeile).

„Es geht um die NPD und darum, dass spektakuläre Aufmärsche unterbunden werden sollen“, sagte Battis weiter. Das geltende Recht reiche für ein Verbot am Berliner Holocaust-Mahnmal aus. Demonstrationen seien mit der Würde des Ortes unvereinbar. Battis schränkte aber ein: „Wenn die NPD gegen Hartz IV demonstriert – und zwar nur gegen Hartz IV – dann kann man das sowieso nicht verhindern.“ Den Vorschlag der CDU, die Bannmeile um den Bundestag auf das Brandenburger Tor auszuweiten, beurteilte Battis skeptisch. Demonstrationen dürften nur an den Tagen verboten werden, an denen der Bundestag tage. Ein generelles Demonstrationsverbot hält er für ausgeschlossen.dpa

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