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Expertenvorschläge im Test: Was bringt die neue Pflegereform?

Experten haben für das Gesundheitsministerium Vorschläge für eine Reform der Reform gemacht. Was soll sich an den bisherigen Regelungen ändern?

Die Kritik damals kam nicht nur aus der Opposition. Schon als das Pflegeweiterentwicklungsgesetz im März 2008 vom Bundestag beschlossen wurde und als es im Juli in Kraft trat, wussten alle Beteiligten, dass es nur Stückwerk sein konnte. Nach der Pflegereform war vor der Pflegereform. Denn ihr fehlte, wie immer man die erreichten Verbesserungen beurteilen mochte, das Entscheidende: eine Neudefinition dessen, was Pflegebedürftigkeit ist und nach welchen Kriterien man ihren Grad künftig beurteilen soll.

An dieser Neubestimmung arbeitet bereits seit November 2006 im Ministeriumsauftrag ein 31-köpfiges Expertenteam. Und sämtliche Mitglieder teilen die Auffassung, dass die bisherige Definition zu eng und zu „verrichtungsbezogen“ ist. Satt und sauber, lautet die Devise. Es geht vornehmlich um Hilfe bei Alltagsverrichtungen wie An- und Ausziehen, Körperpfle ge, Nahrungs aufnah me, Toilettengang, nicht aber um Zuwendung, Beaufsichtigung, Kommunikation, soziale Teilhabe. Um diesen Bedarf stärker zu berücksichtigen, soll es künftig nicht mehr nur drei, sondern fünf differenziertere Pflegestufen geben. Und wesentliches Kriterium für die Einstufung soll dann nicht mehr der Zeitaufwand für körperliche Pflege sein, sondern vor allem der Grad der Selbstständigkeit, mit dem der oder die Pflegebedürftige noch im Leben steht.

Was ist an der bisherigen Regelung falsch?

Dass die bisherige Einteilung in drei Pflegestufen nicht mehr wirklich funktioniert, ist seit Längerem offensichtlich. Am deutlichsten zeigt sich das in der Tatsache, dass viele der inzwischen rund eine Million Demenzkranken, die im Prinzip unter Dauerbetreuung stehen müssen, in diesem System überhaupt nicht vorkamen. Bei der Beurteilung von Kindern oder Behinderten gab es ähnliche Ungerechtigkeiten. Wenn sie nicht körperlich, sondern „nur“ geistig beeinträchtigt waren, fielen sie durchs Raster und erhielten mitunter überhaupt keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Im Fachjargon: Pflegestufe null.

Das hat sich mit der Pflegereform zwar ein wenig, aber nicht grundlegend geändert. Seit Juli fließen für den nachzuweisenden höheren Betreuungsaufwand Demenzkranker – unabhängig von der Pflegestufe – neuerdings 100 bis 200 Euro im Monat. Wirkliche Änderung bringen könn te aber nur ein neues Begutachtungsverfahren, das ganz andere Maßstäbe setzt – und sich eben nicht mehr nur an körperlichen Defiziten, sondern auch und viel stärker am Ausmaß von Unselbstständigkeit und geistiger Präsenz orientiert.

Warum ist eine Änderung notwendig?

Schon jetzt ist nach Angaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) für jeden dritten Pflegebedürftigen ein höherer Betreuungsaufwand nötig. Und Statistiken zufolge wird die Zahl der Demenzkranken in Deutschland bis zum Jahr 2040 von heute 1,1 Millionen auf 2,6 Millionen klettern. Der Umgang mit Demenzkranken, so prophezeit der Beiratsvorsitzende und Chef des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, Jürgen Gohde, werde zur zentralen Frage der Altersversorgung werden. Und er ist sich sicher: „Daran wird die Lebensqualität in unserem Land gemessen werden.“ Hinzu kommt außerdem die – nach dem Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten – erste Generation alt gewordener geistig Behinderter, für die die Deutschen allein schon wegen der historischen Schuld besondere Verantwortung tragen.

Was würde sich für die Pflegebedürftigen verbessern?

Sie würden natürlich profitieren – von mehr Zuwendung und dem Abschied von der Pflege im Minutentakt ebenso wie von den höheren Einstufungen. Nach den Prognosen der Experten würden 23,5 Prozent der Antragsteller in Pflegestufe 1 eingruppiert (gering beeinträchtigt). 30 Prozent kämen als „erheblich beeinträchtigt“ in Pflegestufe 2. Als „schwer beeinträchtigt“ würden 26 Prozent und als „schwerst beeinträchtigt“ 16 Prozent gelten. Rund drei Prozent schließlich bekämen eine „besondere Bedarfskonstellation“ bescheinigt (Stufe 5). Und nur 1,7 Prozent würden als selbstständig und nicht pflegebedürftig aussortiert. Diese Zahlen sind das Ergebnis einer Erprobung der neuen Maßstäbe durch den MDK und das Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen. Zum Vergleich: Ende 2007 waren 53,1 Prozent der etwas mehr als zwei Millionen Pflegebedürftigen in Stufe 1 eingruppiert. 34,2 Prozent erhielten Leistungen der Stufe 2, und 12,7 Prozent befanden sich als schwerst Pflegebedürftige in Pflegestufe 3.

Zudem ergab der Probelauf, dass deutlich mehr Empfehlungen für Reha-Maßnahmen ausgesprochen wurden. Der Anteil lag bei gut vier Prozent aller Begutachtungen. Nach dem bisherigen Verfahren waren es gerade einmal 1,41 Prozent. Rehabilitation bedeutet für die Betroffenen zumindest die Chance auf eine Verbesserung ihres körperlichen und geistigen Befindens – bisher wurde sie kaum genutzt.

Wie könnte das alles finanziert werden?

Diese Kernfrage hat der Expertenbeirat bisher wohlweislich ausgeklammert. Denn sicher ist: Wenn der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff realisiert wird, dann wird Pflege wesentlich teurer. Erstens wegen der hohen und weiter steigenden Zahl von Demenzkranken, die erklärtermaßen weit höhere und bessere Leistungen erhalten sollen als bisher. Und zweitens, weil man, wie die Experten schon jetzt betonen, auch bei den bisherigen Leistungsempfängern um eine Art Bestandsschutz nicht herumkommen wird. Das heißt: Ersparnisse gibt es allenfalls durch bessere und motivierende Pflege, die einigen Menschen auch eher wieder auf die Beine hilft. Ob die Verteuerung über höhere Beiträge, eine stärkere Belastung von Privatversicherten, mehr Kapitaldeckung oder Steuerzuschüsse abgefangen wird, müssen Politik und Wähler entscheiden.

Wie wahrscheinlich ist die Umsetzung dieser Reformvorschläge?

In der kommenden Wahlperiode würden die Vorschläge „zügig umgesetzt“, versichert der Leiter der Unterabteilung Pflegeversicherung im Gesundheitsministerium, Matthias von Schwanenflügel. Ministerin Ulla Schmidt (SPD) gebe dem Thema hohen Stellenwert. Letztlich aber wird entscheidend sein, welche Regierung nach der Bundestagswahl darüber befindet – und wie hoch der gesellschaftliche Druck auf bessere Pflege sein wird.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie im „Pflegeheimführer Berlin 2008“, erhältlich für 9,80 Euro im Tagesspiegel-Shop (Telefon: 030/26009-582).

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